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Präventionsgesetz & KGC NRW

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention (PrävG) ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Leitziel des Präventionsgesetzes ist eine verstärkte und verbesserte Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Kommunen in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention. Ein besonderer Fokus liegt auf den Lebenswelten Kommune und Quartier, Kita, Schule, Betrieb und Pflegeeinrichtung. Das Präventionsgesetz hebt insbesondere die Lebenswelt "Kommune" sowie die Bedeutsamkeit und Potenziale einer verhältnisorientierten und an den Lebensphasen - Gesund aufwachsen, Gesund leben und arbeiten, Gesund im Alter - orientierten Gesundheitsförderung in kommunalen Settings hervor.

Mit den Bundesrahmenempfehlungen wurde von der Nationalen Präventionskonferenz eine Leitlinie formuliert, um sicherzustellen, dass Gesundheitsförderung und Prävention in den Bundesländern zielgerichtet und wirksam umgesetzt werden. Die Empfehlungen schaffen einen bundesweit geltenden Rahmen für Gesundheitsförderung und Prävention in den Ländern und definieren gemeinsame Ziele, Handlungsfelder und Zielgruppen.

Die Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention unter Beachtung landesspezifischer und kommunaler Schwerpunktsetzungen geschieht durch die Landesrahmenvereinbarungen (LRV) eines jeden Bundeslandes. In der Landesrahmenvereinbarung NRW wird ebenfalls in besonderer Weise auf den kommunalen Handlungsraum verwiesen, auf das besondere Potential der Kommunalen Gesundheitskonferenzen in Nordrhein-Westfalen und auf die Bedeutung integrierter Ansätze (Präventionsketten). Unter dem Dach der Steuerungsgruppe zur Landesrahmenvereinbarung NRW wurden die drei Arbeitsgruppen "Lebenswelten", "Betriebliche Gesundheitsförderung" und "Pflege Bewohnergesundheit" eingerichtet.

Koordinierungsstelle gesundheitliche Chancengleichheit Nordrhein-Westfalen (KGC NRW)

Im Präventionsgesetz wurden ebenfalls die Rolle und die Aufgaben der Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) neu definiert. Die Beratung und Unterstützung von kommunalen Akteurinnen und Akteuren zur Gesundheitsförderung und Prävention bildet hierbei eine zentrale Verantwortlichkeit der KGCen in den Bundesländern. Die KGC des Landes NRW wird seit dem Jahre 2012 durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen getragen. Gemeinsam mit den Koordinierungsstellen der anderen Länder und über weiteren 50 Partnerorganisationen bildet sie den bundesweiten Kooperationsverbund Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiiert hat.

Die KGC NRW stärkt die Gesundheit von Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen, sie

  • sensibilisiert für das Thema gesundheitliche Chancengleichheit,
  • berät und qualifiziert Akteurinnen und Akteure zu den Themen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention,
  • vernetzt bereichsübergreifend Akteurinnen und Akteure und fördert deren Zusammenarbeit,
  • identifiziert Beispiele guter Praxis und unterstützt den Wissenstransfer in der Gesundheitsförderung und Prävention.

Seit 2017 unterstützt die KGC NRW mit Fördermitteln des GKV-Bündnisses für Gesundheit und eigenem Personal insbesondere die Umsetzung des Präventionsgesetzes in NRW.

Die KGC NRW berät Kommunen im Rahmen des Antragsverfahrens nach § 20a SGB V zur Förderung von Projekten in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die Krankenkassen/-verbände in NRW. Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der KGC NRW. Für eine individuelle Beratung steht Ihnen das Team der Koordinierungsstelle zur Verfügung - nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW

Das Team der Koordinierungsstelle