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Grundlagen und Hintergrund

Die Sicherstellung der wohnortnahen allgemeinmedizinischen Versorgung ist - derzeit insbesondere abseits der Städte - eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Mit dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen hat der Landtag am 12. Dezember 2018 die Möglichkeit geschaffen, Medizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten Regionen des Landes tätig sein wollen.

Die Zulassung und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richten sich nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen und der LAG-VO Nordrhein-Westfalen.

Die Landarztquote trägt dazu bei, die hausärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen auch dort zu sichern, wo dies gegenwärtig oder absehbar gefährdet ist.

Wer über das Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen für das Medizinstudium zugelassen werden möchte, muss einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen abschließen.

Pro Semester werden 7,8 % der Medizinstudienplätze an den staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für die Zulassung nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen reserviert.

Ein Aktionsprogramm der Landesregierung bündelt zahlreiche Maßnahmen gegen den Hausärztemangel.

Veröffentlichungen und Pressestimmen zur Landarztquote in Nordrhein-Westfalen. Berichte, Reportagen, Kommentare.