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Rücknahme

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bewerbung bis zum 30. Juni des Antragsjahres für das Wintersemester bzw. bis zum 30. Dezember für das Sommersemester (Eingang beim LZG.NRW) zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens ohne Rechtsfolgen zurückzuziehen. In dem Fall ist auch die vertragliche Verpflichtung hinfällig.

Die Rücknahme muss fristgerecht und schriftlich gegenüber dem LZG.NRW erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu unseren Vordruck und senden ihn ausgefüllt und unterzeichnet per Post an das LZG.NRW oder als eingescanntes pdf-Dokument über Ihr persönliches Postfach im Bewerberportal.

Rücknahme Bewerbung

Die Rücknahme gilt nur für die Bewerbung für einen Studienplatz nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen und hat keinen Einfluss auf parallele Bewerbungen, die Sie ggf. vorgenommen haben (z. B. bei der Stiftung für Hochschulzulassung).