Serviceteam LAG NRW
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Die vertragliche Verpflichtung wird nur in dem Fall wirksam, dass Sie nach dem Landarztgesetz NRW ausgewählt, zum Studium der Humanmedizin zugelassen werden und sich an einer Universität in Deutschland für das Medizinstudium immatrikulieren.
Möchten Sie Ihren Antrag zurückziehen und von den vertraglichen Verpflichtungen entbunden werden, besteht im Falle eines Studienplatzangebotes zum Ende des Verfahrens die Möglichkeit, den Studienplatz aktiv abzulehnen. Die Ergebnisverkündung erfolgt voraussichtlich Anfang Juni des Antragsjahres für das Wintersemester und Anfang Dezember für das Sommersemester innerhalb des Bewerberportals. Bei der aktiven Nicht-Annahme des Studienplatzangebotes wird der öffentlich-rechtliche Vertrag nicht wirksam.
Möchten Sie bereits vor der Ergebnisverkündung zum Ende des Verfahrens den Antrag zurücknehmen, können Sie dies jederzeit ohne Rechtsfolgen auf der Eingangsseite des Bewerberportals über die Schaltfläche "Antragsrücknahme" erklären. Auch in diesem Fall ist die vertragliche Verpflichtung hinfällig. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung per E-Mail über die Antragsrücknahme.
Die Rücknahme gilt nur für die Bewerbung für einen Studienplatz nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen und hat keinen Einfluss auf parallele Bewerbungen, die Sie ggf. vorgenommen haben (z. B. bei der Stiftung für Hochschulzulassung).