Serviceteam LAG NRW
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Sie können sich für die Zulassung zum Studiengang Medizin nach dem Landarztgesetz NRW bewerben, wenn Sie über eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht verfügen (Abitur).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine berufliche Qualifikation zum Hochschulzugang berechtigen:
Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht nach deutschem Recht erworben?
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor der Bewerbung mit dem LZG NRW in Verbindung und erfragen die im Einzelnen vorzulegenden Nachweise zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Zu Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, muss immer eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers mit eingereicht werden.
Bitte beachten Sie außerdem: Ein Medizinstudium erfordert sehr gute Deutschkenntnisse. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht nach deutschem Recht erworben oder eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen Sie im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung je nach Regelung an der jeweiligen Universität ggf. nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.