Serviceteam LAG NRW
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Der Nachweis weiterer Leistungen und Qualifikationen ist keine Zulassungsvoraussetzung, erhöht aber Ihre Chancen, ausgewählt zu werden. In dem Verfahren werden die folgenden weiteren Kriterien berücksichtigt.
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Der TMS gibt Auskunft über das Verständnis naturwissenschaftlicher und medizinischer Problemstellungen und findet für alle Teilnehmenden unter gleichen Bedingungen statt. Der Nachweis einer Teilnahme am TMS ist freiwillig. Die Teilnahme muss selbstständig durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen.
Einschlägige Berufserfahrung und Ausbildungszeiten (max. 48 Monate)
Berufliche Tätigkeiten vermitteln praktische Erfahrungen und Kenntnisse, die als Ärztin oder als Arzt auf dem Land - insbesondere im Umgang mit Patientinnen und Patienten - dienlich sein können.
Berücksichtigt werden Ausbildungszeiten und/oder berufliche Tätigkeiten in human-, zahnmedizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Ausbildungsberufen, wenn
und
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Es werden insgesamt maximal 48 Monate berücksichtigt. Angebrochene Monate zählen als ganze Monate. Anerkannt werden auch Ausbildungszeiten einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung oder mehrere einschlägige Berufsausbildungen.
Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen, mit denen Sie einschlägige Berufserfahrung und Ausbildungszeiten geltend machen können, finden Sie unter Antragsunterlagen.