Serviceteam LAG NRW
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Sie können sich für die Zulassung zum Studiengang Medizin nach dem Landarztgesetz NRW bewerben, wenn Sie
Bitte beachten Sie: Ein Medizinstudium erfordert sehr gute Deutschkenntnisse. Wenn Sie eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht nach deutschem Recht erworben haben, müssen Sie im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung je nach Regelung an der jeweiligen Universität ggf. nachweisen, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.