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Checkliste für die Bewerbung

Bewerbungsfrist: 31. März 2024
(Eingang beim LZG.NRW)

Schicken Sie den Antrag so rechtzeitig ab, dass er bis zu diesem Datum beim LZG.NRW eingeht.
Wenn Sie den Brief als Einschreiben versenden, können Sie mit der Nummer des Einlieferungsbelegs den Sendungsverlauf verfolgen. Sie können den Antrag auch persönlich beim LZG.NRW, Standort Bochum, in den Briefkasten einwerfen oder während der Bürozeiten am Empfang abgeben.

[  ] Onlinebewerbung im Bewerberportal erfassen und absenden
Merken Sie sich Ihre Zugangsdaten und die Bewerber-ID gut, die Sie nach dem Absenden der Online-Bewerbung erhalten. Sie benötigen die Daten, um im Bewerberportal Informationen zu Ihrer Bewerbung abrufen oder mit dem LZG.NRW in Kontakt treten zu können.
[  ] Antragsdokument ausdrucken und unterzeichnen
bei Minderjährigen: auch Unterschriften der Erziehungsberechtigten
[  ] Vertragliche Verpflichtung ausdrucken und unterzeichnen (2 Exemplare)
bei Minderjährigen: auch Unterschriften der Erziehungsberechtigten
[  ] Erforderliche Nachweise zusammenstellen, Beglaubigungen einholen
[  ] Bewerbung mit allen Unterlagen per Post versenden oder persönlich beim LZG.NRW am Standort Bochum abgeben
[  ] Erhalt der Eingangsbestätigung nachhalten
Ca. 1 Woche nach Versand der Papierbewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail an Ihr persönliches Postfach im Bewerberportal.

Beachten Sie unbedingt, dass der Antrag

  • innerhalb der Antragsfrist (31. März für das Wintersemester, 30. September für das Sommersemester) dem LZG.NRW vorliegt,
  • in Papierform (nicht elektronisch!) gestellt werden muss und
  • unbedingt vollständig mit allen Unterlagen und in der entsprechenden Form eingereicht werden muss, die Sie unserem "Merkblatt zu den einzureichenden Antragsunterlagen" entnehmen können.Zu den Antragsunterlagen

Anträge oder Nachweise, die die Vorgaben des Merkblatts nicht erfüllen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden!
Das LZG.NRW fordert keine Unterlagen nach.

Nachweise werden nicht zurückgesandt und im LZG.NRW nach Ende der Aufbewahrungsfrist vernichtet. Wenn Sie über die Dokumente auch zukünftig verfügen wollen (zum Beispiel Nachweis beruflicher Tätigkeitszeiten für weitere Antragsverfahren), reichen Sie beglaubigte Kopien ein.