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Rücktritt vom Vertrag

Die vertragliche Verpflichtung wird nur in dem Fall wirksam, dass Sie nach dem Landarztgesetz NRW ausgewählt, zum Studium der Humanmedizin zugelassen werden und sich an einer Universität in Deutschland für das Medizinstudium immatrikulieren.

Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung bis zum 30. Juni des Antragsjahres für das Wintersemester bzw. bis zum 30. Dezember für das Sommersemester (Eingang beim LZG.NRW) zurückzuziehen. In diesem Fall wird der Vertrag ebenso wenig wirksam wie im Fall einer Ablehnung Ihres Antrags.

Die Rücknahme muss fristgerecht und schriftlich gegenüber dem LZG.NRW erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu unseren Vordruck und senden ihn ausgefüllt und unterzeichnet per Post an das LZG.NRW oder als eingescanntes pdf-Dokument über Ihr persönliches Postfach im Bewerberportal.

Rücknahme Bewerbung/Rücktritt

 
Die Rücknahme gilt nur für die Bewerbung für einen Studienplatz nach dem Landarztgesetz NRW und hat keinen Einfluss auf parallele Bewerbungen, die Sie ggf. vorgenommen haben (z. B. bei der Stiftung für Hochschulzulassung).