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Stufe 1: Vorauswahl

Die Vorauswahl ist die erste Stufe des Auswahlverfahrens. Sie entscheidet darüber, welche Bewerberinnen und Bewerber für die zweite Stufe - das Auswahlgespräch - zugelassen werden. 

Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine  Hochschulzugangsberechtigung. Darüber hinaus werden weitere Kriterien berücksichtigt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber diese nachweisen kann.

Die nachgewiesenen Qualifikationen werden mit Punktwerten belegt, deren Berechnung nach einfachen mathematischen Formeln erfolgt. Unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung der Kriterien ergibt sich ein Gesamtpunktwert.

Aus den Gesamtpunktwerten ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber und somit ein Rangplatz für jede Person. Dieser ist ausschlaggebend für die Zulassung zur zweiten Stufe des Auswahlverfahrens.