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Hinweise zu Beglaubigungen von Kopien

Achten Sie darauf, dass Sie Beglaubigungen von einer autorisierten Stelle vornehmen lassen und die Beglaubigungen in der korrekten Form vorgenommen worden sind!

Mit Ihrem Antrag müssen Sie Nachweise wie beispielsweise die Hochschulzugangsberechtigung oder Ihre Berufsurkunde als amtlich beglaubigte Kopie einreichen.
Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Übereinstimmung einer Kopie/Abschrift mit einem Original durch einen Beglaubigungsvermerk. Der Vermerk bestätigt die Echtheit des Dokuments und kann so im allgemeinen Rechtsverkehr an die Stelle des Originals treten. Die Erfahrungen zeigen, dass Beglaubigungen bei Stadt- oder Gemeindeverwaltungen eingeholt werden sollten.

Die Erfahrungen aus den bisherigen Auswahlverfahren nach dem Landarztgesetz zeigen, dass Beglaubigungen oftmals nicht die formellen Vorgaben erfüllen und dann nicht ausreichen, um die Echtheit einer Fotokopie ausreichend zu belegen. In diesen Fällen können die geltend gemachten Leistungen nicht anerkannt werden oder Anträge müssen sogar vom Verfahren ausgeschlossen werden, weil die Antragsberechtigung (zum Beispiel Abitur) nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Das kann im Einzelfall für die Betroffenen sehr ärgerlich sein.

Die Vorgaben, die eine amtliche Beglaubigung erfüllen muss, finden Sie in unserem Merkblatt zu den einzureichenden Antragsunterlagen (Seite 4). Bitte lesen Sie das Merkblatt vor jeder Antragstellung gründlich und beachten Sie die Hinweise!