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Grundlagen und Hintergrund

Als dritte Säule der gesundheitlichen Versorgung spielt der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland eine wichtige Rolle, die weit über den Infektionsschutz hinausgeht. Die Coronapandemie hat gezeigt, wie sehr diese wichtige Säule vernachlässigt und damit geschwächt wurde.

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Um eine nachhaltige Stärkung des ÖGDs voranzutreiben, haben daher Bund und Länder am 29. September 2020 den "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" beschlossen.

Fünf Themenfelder sieht der ÖGD-Pakt vor:

  • Personalaufbau,
  • Digitalisierung,
  • die Steigerung der Attraktivität des ÖGD,
  • Umsetzung der internationalen Vorschriften zur Gesundheitssicherheit und
  • der Bau zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD.

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt vier Milliarden Euro zur Weiterentwicklung des ÖGDs zur Verfügung. Personalaufbau und Digitalisierung sind die beiden zentralen Schwerpunkte im Pakt für den ÖGD. 800 Millionen Euro stehen alleine für die Digitalisierung bereit.

Bund-Länder Vereinbarung

In den "Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern zur Umsetzung des Förderprogramms Digitalisierung im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" sind zum einen Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b Abs. 1 des Grundgesetztes (Teil B der Vereinbarung) und zum anderen ein Förderprogramm des Bundes zur Digitalisierung des ÖGD (Teil C der Vereinbarung) geregelt.

Für die Finanzhilfen des Bundes an die Länder (Teil B) stehen 65 Millionen Euro zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen erhält nach Aufteilung gemäß des Königsteiner Schlüssels für 2019 rund 13,7 Millionen Euro. Ziel ist die Förderung von Investitionen.

Von 2022 bis 2026 wird die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des ÖGD (Teil C) mit 550 Millionen Euro entlang von aktuell drei Förderaufrufen unterstützt.
Im ersten Förderaufruf, der am 22. April 2022 veröffentlicht wurde, stehen für den Förderzeitraum 2022-2024 Mittel in einer Gesamthöhe von 427.520 Millionen Euro zur Verfügung. Finanzmittel in Höhe von 75,5 Millionen Euro können von den nordrhein-westfälischen Einrichtungen beantragt werden. Der zweite Förderaufruf wurde am 21.03.2023 veröffentlicht und stellt Mittel in einer Gesamthöhe von 65 Millionen Euro zur Verfügung. Für die nordrhein-westfälischen Einrichtungen sind Finanzmittel in Höhe von rund 11,6 Millionen Euro vorgesehen. Die konkrete finanzielle Ausgestaltung wird in den Förderaufrufen festgelegt.

Leitbild "Gesundheitsamt 2025"

Grundlage für die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des ÖGD (Teil C der Bund-Länder Vereinbarung) ist das Leitbild "Gesundheitsamt 2025". Durch den Ausbau digitaler Anwendungen sollen Arbeitsprozesse sowie die Kommunikation innerhalb eines Gesundheitsamtes oder mit externen Stakeholdern erleichtert und effizienter gestaltet werden. Dabei reicht eine Aufstockung der Hard- und Softwareausstattung alleine nicht aus. So heißt es im Leitbild unter anderem:

"Der Weg zu einem digitalen Gesundheitsamt bedeutet, Prozesse zu analysieren, zu modellieren, zu konzipieren, zu digitalisieren, wo möglich durch IT-Unterstützung zu automatisieren und damit auch zu optimieren, um so z. B. Durchlaufzeiten zu reduzieren oder die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeitenden zu erhöhen. Geschäftsprozesse werden durch Fachanwendungen unterstützt, integriert betrachtet und fortlaufend weiterentwickelt".[1]

[1] Bundesministerium für Gesundheit: Anhang A: Leitbild Digitales Gesundheitsamt 2025. Anhänge Förderleitfaden des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland (22. April 2022). S. 1.