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Förderaufrufe

finanziert von der Europäischen Union - Next Generation EU

Im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützt der Bund die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zwischen 2021 bis 2026 mit einem Förderprogramm. Im Fokus steht dabei im Besonderen die Stärkung des Infektionsschutzes. Gleichwohl ist der Ausbau der Digitalisierung nicht auf den Infektionsschutz beschränkt. Vielmehr sollen alle Einrichtungen und Bereiche des Öffentlichen Gesundheitsdienstes digital weiterentwickelt und gestärkt werden.

Am 22. April 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Förderleitfaden „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ veröffentlicht. Im Rahmen von drei Förderaufrufen konnten Gesundheitsämter und Länder Fördermittel für Digitalisierungsmaßnahmen beantragen. Bei den verfügbaren Fördermitteln handelt es sich um Gelder aus dem NextGenerationEU-Wiederaufbaufond. In Nordrhein-Westfalen liegt der Fokus auf der Digitalisierung der Gesundheitsämter anhand der individuellen institutionellen Bedarfe. Dazu setzen die Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen Modellprojekte um. In NRW wurden und werden im ersten Förderaufruf 35, im zweiten Förderaufruf 11 und im dritten Förderaufruf 29 Projekte umgesetzt.

Grundlage der Förderung: das Reifegradmodell  

Grundlage der finanziellen Förderung ist ein komplexes "Reifegradmodell" mit acht Dimensionen und jeweils fünf Stufen. Gesundheitsämter bzw. Antragsstellerinnen und Antragsteller ordnen den Digitalisierungsgrad ihrer Einrichtung nach eigener Einschätzung anhand des Reifegradmodells ein und sollen sich auf dieser Grundlage über die gesamte Laufzeit des Paktes, bis Ende 2026, in mindestens drei Dimensionen um jeweils zwei Stufen verbessern. Entwickelt wurde das Reifegradmodell für diesen Anlass federführend durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT. Das Reifegradmodell dient jedoch nicht nur als Werkzeug zur einmaligen Einordnung für die Antragsstellung. Vielmehr soll es Gesundheitsämter dabei unterstützen, im Sinne eines Management-Tools, eigene Stärken und Schwächen zu erkennen und darauf aufbauend regelmäßig ihre Digitalisierungsmaßnahmen zu evaluieren und zu priorisieren. Weitere Informationen zum Reifegradmodell finden Sie unten unter "Weiterführende Informationen & Links".

Zur übergeordneten Durchführung und Organisation des Förderprogramms hat das BMG den Dienstleister VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestimmt. Eines der antrags- bzw. projektbegleitenden Angebote des Projektträgers sind Informationsveranstaltungen, in denen z. B. das Reifegradmodell, der Förderleitfaden, der Prozess der Antragstellung oder Maßnahmen zur Projektumsetzung und -dokumentation erläutert werden. Die zugehörigen Präsentationen sowie eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen werden regelmäßig auf der Webseite zum Pakt für den ÖGD unter "Downloads" veröffentlicht (siehe "Weiterführende Informationen & Links").

Zudem wurde für Einrichtungen des ÖGD mit der Kollaborationsplattform "Agora" eine Plattform für den Austausch über Digitalisierungs- und ÖGD-relevante Themen eingerichtet. Nähere Informationen zu "Agora" finden Sie ebenfalls nachfolgend unter "Weiterführende Informationen & Links".

Das LfGA NRW unterstützt die Gesundheitsämter aktiv bei der Antragsstellung und Durchführung ihrer Modellprojekte. Mehr Informationen zu den Angeboten des LfGA NRW finden Sie auf der Seite „Angebote“.

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