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GMP-Inspektionen bei Arzneimittel- und  Wirkstoffherstellern

Betriebe und Einrichtungen, in denen Arzneimittel oder pharmazeutische Wirkstoffe hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den Verkehr gebracht werden oder in denen sonst mit ihnen Handel getrieben wird, unterliegen der Überwachung durch die zuständige Behörde.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arzneimitteluntersuchungsstelle nehmen als Spezialisten an GMP-Inspektionen von Pharmaunternehmen im Rahmen der amtlichen Überwachung nach § 64 Arzneimittelgesetz teil. Hierbei werden die Betriebe in der Regel mehrtägig hinsichtlich der Qualitätssicherungssysteme und der Qualitätskontrolle inspiziert.

Da mittlerweile zahlreiche Produktionsstätten von Arzneimitteln in Drittstaaten liegen, bedeutet dies für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen vermehrten Einsatz im außereuropäischen Ausland.