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Das Bielefelder Modell zur Schuluntersuchung

Die Vorgaben des Bielefelder Modells ermöglichen eine landesweit einheitliche, standardisierte Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen.

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen werden folgende Befunde erhoben:

  • Körpermaße,
  • Befunde der Sinnesorgane,
  • Befunde des orthopädischen Bereichs,
  • Allergien,
  • Befunde der Entwicklung  und des Verhaltens,
  • sonstige schulrelevante Erkrankungen.

Liegt ein Befund vor, so wird festgehalten,

  • ob es sich um einen Befund handelt, der nur geringfügig ist und nicht ärztlich behandlungsbedürftig ist,
  • ob sich das Kind bereits in ärztlicher Behandlung befindet,
  • ob eine ärztliche Abklärung des Befundes noch vor Schulbeginn erforderlich ist oder
  • ob eine erhebliche Leistungsbeeinträchtigung vorliegt.

Darüber hinaus werden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung auch der Impfstatus und die Inanspruchnahme der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1-U9 überprüft.

Die schulärztlichen Untersuchungen müssen stetig weiterentwickelt und dem medizinischen Wissensstand angepasst werden. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen entwickelt hierfür regelmäßige Aktualisierungen des Bielefelder Modells in Kooperation mit der Schulärzteschaft und den zuständigen Ministerien.

Auf Grundlage der schulärztlichen Untersuchungen berät und unterstützt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kinder und deren Eltern. Hierbei arbeitet er eng mit der Schule und allen weiteren für die Gesundheit von Kindern zuständigen Akteurinnen und Akteuren zusammen.

Die Ergebnisse der Schuluntersuchungen werden darüber hinaus auch für die kommunale Gesundheitsberichterstattung zur Kinder- und Jugendgesundheit genutzt. Sie dienen unter anderem zur Bedarfsermittlung auf kommunaler Ebene, der Beratung von Schulen in Fragen der schulischen Gesundheitsförderung sowie der Initiierung und Evaluation von Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgesundheit.