Lotsenstelle zum Präventionsgesetz in NRW
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Telefon: 0234 91535-2107
Sie finden auf diesen Seiten Informationen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen durch die Förderung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20 a SGB V und Angebote, die Sie bei der Entwicklung solcher Projekte und bei der Antragstellung unterstützen. Zudem finden Sie Informationen zu weiteren Aufgabenschwerpunkten der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) in NRW und zu aktuellen Veranstaltungen sowie hilfreiche Materialien.
Digitale Informationsveranstaltung „Gesunde Kommune: Fördermöglichkeiten über die gesetzlichen Krankenkassen in NRW“
Gesunde Kommunen schaffen die Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen, Leben und Altern. In diesem Sinne fördert die Gemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen und -verbände in NRW den Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen und zielgruppenspezifische Maßnahmen in nicht-betrieblichen Lebenswelten.
Am 9. April 2024 informiert die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit NRW in Kooperation mit der GKV NRW von 9:30 – 12:00 Uhr in einer digitalen Veranstaltung über die Fördermöglichkeiten sowie die damit zusammenhängenden Fördergrundlagen, -kriterien und Beratungs- und Begleitangebote. Darüber hinaus berichten geförderte Kommunen, wie kommunale Gesundheitsförderung gelingen kann.
Zur Informationsveranstaltung eingeladen sind kommunale Akteurinnen und Akteure, die für den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention zuständig sind, insbesondere Personen der Leitungsebene aus Gesundheits-, Jugend- und Sozialämtern sowie KGK-Geschäftsstellenleitungen.