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Antragstellung nicht-betriebliche Lebenswelten nach § 20a SGB V

Rahmenbedingungen für die Antragstellung über das kassenübergreifende Förderverfahren

Die Förderung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach den Kriterien des Leitfadens Prävention.

Zu erfüllende Förder-/Bewertungskriterien sind insbesondere:

  • Das Projekt findet in einem Setting (z. B. Kita, Schule, Kommune) statt.
  • Für die beantragten Aktivitäten besteht ein erkennbarer und nachvollziehbarer Bedarf.
  • Das Projekt beinhaltet nicht ausschließlich/überwiegend verhaltensbezogene Maßnahmen (z. B. Kurse, Beratung, etc.).
  • Die beantragten Aktivitäten zielen auf die Stärkung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen und Strukturen ab.
  • Der Anbieter besitzt die je nach Handlungsfeld erforderlichen Qualifikationen.
  • Die Zielgruppe ist in den Planungs- und Umsetzungsprozess der Maßnahmen eingebunden.

Wichtige Ausschlussgründe sind stichwortartig:

  • berufliche Ausbildung,
  • Aktivitäten von politischen Parteien etc.,
  • weltanschaulich nicht neutrale Angebote,
  • Kampagnen/Aktionen ohne Projektbezug,
  • Baumaßnahmen,
  • Forschungsprojekte ohne Intervention,
  • Regelfinanzierung,
  • Werbezwecke,
  • Pflichtaufgaben anderer Akteure,
  • Screenings,
  • isolierte Maßnahmen externer Anbieter,
  • individuumsbezogene Abrechnung.

Eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und ein ausführliches Glossar kann Sie zusätzlich bei Ihrer Antragsstellung unterstützen. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das "Antragsformular nicht-betriebliche Lebenswelten". Sie finden das Formular unten im Bereich Downloads.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Lotsenstelle der KGC oder an die Ansprechpersonen bei den Krankenkassen/-verbänden NRW wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!