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Krankenkassenübergreifende Fördermöglichkeiten für Kommunen

Die krankenkassenübergreifenden Fördermöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen und -verbände in NRW unterstützen Kommunen dabei, sich für Gesundheitsförderung und Prävention zu engagieren. Es geht um die Stärkung gesundheitsbezogener Kompetenzen und die Schaffung gesundheitsfördernder Rahmenbedingungen zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Schwer erreichbare Zielgruppen und Menschen in belasteten Lebenslagen stehen besonders im Fokus. Finanzielle Mittel können über zwei verschiedenen Förderstränge beantragt werden (siehe Abbildung 1).

Der Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau unterstützt Kommunen beim Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen. Es geht um die Entwicklung kommunaler Strategien zur Gesundheitsförderung, die Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie den Auf- und Ausbau von Vernetzungsaktivitäten auf Sozialraum- und Verwaltungsebene, aber auch um die Umsetzung niedrigschwelliger Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Wesentliche Maßgabe ist, dass die Antragstellung und Projektsteuerung durch die Kommune erfolgt. Je nach Vorhandensein und Ausprägung der Strukturen zur Gesundheitsförderung wird zwischen einer Erst- und Zweitförderung entschieden. Bei einer Erstförderung fokussiert die Kommune den Aufbau kommunaler Strukturen, bei einer Zweitförderung werden diese Strukturen ausgebaut und weiterentwickelt.

Der Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen unterstützt Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen für eine bestimmte vulnerable Zielgruppe. Es wird vorausgesetzt, dass ausreichende gesundheitsförderliche Strukturen in der Kommune vorhanden sind, an die das Projekt angegliedert werden kann. Umsetzbare Maßnahmen können vielfältig sein. Im Abschnitt Häufige Fragen zum Antragsverfahren finden Sie einige Beispiele.

Welcher Förderstrang für Ihre Kommune in Frage kommt, kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern wird im gemeinsamen Gespräch mit der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) NRW und im Prozess der Projektentwicklung festgelegt. Nehmen Sie daher gerne auch schon bei einer ersten Projektidee Kontakt mit uns auf, um frühzeitig eine Einschätzung zu Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.

Dargestellt sind die Fördermöglichkeiten für Kommunen durch die GKV NRW.
Abbildung 1: Fördermöglichkeiten für Kommunen durch die GKV NRW (eigene Darstellung).

Förder- und Ausschlusskriterien

Die Förderung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach den Kriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes (insb. Kapitel 4). Das Projekt soll entlang des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsprozess geplant und umgesetzt werden. Dieser wird in die Phasen Vorbereitung, Nutzung/ Aufbau von Strukturen, Analyse, Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie Evaluation unterteilt. Eine ausführlichere Beschreibung dieser Phasen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Häufige Fragen zum Antragsverfahren.

GKV Spitzenverband: Leitfaden Prävention

Folgend finden Sie die für einen Antrag zu erfüllenden Förderkriterien und wichtige Ausschlusskriterien:

  • Das Projekt orientiert sich am Setting-Ansatz und muss daher sowohl verhaltens- als auch verhältnisbezogene Maßnahmen beinhalten.
  • Das Projekt findet in einer Lebenswelt (zum Beispiel ein Quartier, ein Stadtteil, eine kreisangehörige Gemeinde) statt. Im Zentrum steht die Lebenswelt Kommune als Dachsetting. Die Idee ist, dass integrierte, gesundheitsfördernde Strategien entwickelt und durch die Kommune gesteuert werden.
  • Für die beantragten Aktivitäten und Maßnahmen besteht ein erkennbarer und nachvollziehbarer Bedarf. Dieser Bedarf wird mit entsprechenden Daten im Antrag belegt.
  • Die Zielgruppe(n) werden unter besonderer Berücksichtigung vulnerabler Personengruppen definiert.
  • Die beantragten Aktivitäten und Maßnahmen zielen auf die Stärkung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen und Strukturen ab.
  • Die Zielgruppe sowie relevante Akteurinnen und Akteure sind in den Planungs- und Umsetzungsprozess des Projekts und der Maßnahmen eingebunden (Partizipation).
  • Die Zielgruppe soll im Rahmen des Projektes befähigt werden, für sich selber gesundheitsförderliche Entscheidungen treffen zu können (Empowerment).  
  • Die Ziele des Projektes werden klar formuliert und operationalisiert.
  • Bei Antragstellung soll ein Nachhaltigkeitskonzept erkennbar sein.
  • Es werden Maßnahmen zur Dokumentation und Qualitätssicherung geplant und umgesetzt.
  • Pflichtaufgaben anderer Akteurinnen und Akteure,
  • isolierte Maßnahmen externer Anbieter,
  • individuumsbezogene Abrechnung,
  • Forschungsprojekte ohne Intervention,
  • Screenings,
  • Aktivitäten von politischen Parteien etc.,
  • Kampagnen/Aktionen ohne Projektbezug,
  • Werbezwecke,
  • berufliche Ausbildung,
  • Baumaßnahmen, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, technische Hilfsmittel,
  • Regelfinanzierung,
  • weltanschaulich nicht neutrale Angebote.

Antworten zu den häufigsten Fragen im Antragsprozess entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Häufige Fragen zum Antragsverfahren. Hilfreiche Hinweise zu den Grundlagen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention bietet Ihnen das Glossar der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbunds Gesundheitliche Chancengleichheit.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention

Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit: Die Good Practice-Kriterien