Hauptinhaltsbereich

Antragstellung nicht-betriebliche Lebenswelten nach § 20a SGB V

Rahmenbedingungen für die Antragstellung über das kassenübergreifende Förderverfahren

In einer Kommune (Kreis oder kreisfreie Stadt) können bis zu max. zwei Projekte eine Förderung nach § 20a SGB V erhalten. Diese Regelung bezieht sich auf die kassenübergreifende Förderung sowie Einzelkassenförderungen. Das Gesamtvolumen der in einer Kommune über die Krankenkassen/-verbände NRW geförderten Projekte soll die Summe von 600.000 Euro für drei Jahre nicht überschreiten. Die geförderten Projekte sind konzeptionell und inhaltlich zielführend miteinander zu verzahnen.

Die Förderung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach den Kriterien des Leitfadens Prävention.

Zu erfüllende Förder-/Bewertungskriterien sind insbesondere:

  • Das Projekt findet in einem Setting (z. B. Kita, Schule, Kommune) statt.
  • Für die beantragten Aktivitäten besteht ein erkennbarer und nachvollziehbarer Bedarf.
  • Das Projekt beinhaltet nicht ausschließlich/überwiegend verhaltensbezogene Maßnahmen (z. B. Kurse, Beratung, etc.).
  • Die beantragten Aktivitäten zielen auf die Stärkung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen und Strukturen ab.
  • Der Anbieter besitzt die je nach Handlungsfeld erforderlichen Qualifikationen.
  • Die Zielgruppe ist in den Planungs- und Umsetzungsprozess der Maßnahmen eingebunden.

Wichtige Ausschlussgründe sind stichwortartig:

  • berufliche Ausbildung,
  • Aktivitäten von politischen Parteien etc.,
  • weltanschaulich nicht neutrale Angebote,
  • Kampagnen/Aktionen ohne Projektbezug,
  • Baumaßnahmen,
  • Forschungsprojekte ohne Intervention,
  • Regelfinanzierung,
  • Werbezwecke,
  • Pflichtaufgaben anderer Akteure,
  • Screenings,
  • isolierte Maßnahmen externer Anbieter,
  • individuumsbezogene Abrechnung.

Eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und ein ausführliches Glossar kann Sie zusätzlich bei Ihrer Antragsstellung unterstützen. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das "Antragsformular nicht-betriebliche Lebenswelten". Sie finden das Formular unten im Bereich Downloads.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Lotsenstelle der KGC oder an die Ansprechpersonen bei den Krankenkassen/-verbänden NRW wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!