KGC NRW
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Die krankenkassenübergreifenden Fördermöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen und -verbände in NRW unterstützen Kommunen dabei, sich für Gesundheitsförderung und Prävention zu engagieren. Es geht um die Stärkung gesundheitsbezogener Kompetenzen und die Schaffung gesundheitsfördernder Rahmenbedingungen zur Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit. Schwer erreichbare Zielgruppen und Menschen in belasteten Lebenslagen stehen besonders im Fokus. Finanzielle Mittel können über zwei verschiedenen Förderstränge beantragt werden (siehe Abbildung 1).
Der Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau unterstützt Kommunen beim Auf- und Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen. Es geht um die Entwicklung kommunaler Strategien zur Gesundheitsförderung, die Schulung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie den Auf- und Ausbau von Vernetzungsaktivitäten auf Sozialraum- und Verwaltungsebene, aber auch um die Umsetzung niedrigschwelliger Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Wesentliche Maßgabe ist, dass die Antragstellung und Projektsteuerung durch die Kommune erfolgt. Je nach Vorhandensein und Ausprägung der Strukturen zur Gesundheitsförderung wird zwischen einer Erst- und Zweitförderung entschieden. Bei einer Erstförderung fokussiert die Kommune den Aufbau kommunaler Strukturen, bei einer Zweitförderung werden diese Strukturen ausgebaut und weiterentwickelt.
Der Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen unterstützt Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen für eine bestimmte vulnerable Zielgruppe. Es wird vorausgesetzt, dass ausreichende gesundheitsförderliche Strukturen in der Kommune vorhanden sind, an die das Projekt angegliedert werden kann. Umsetzbare Maßnahmen können vielfältig sein. Im Abschnitt Häufige Fragen zum Antragsverfahren finden Sie einige Beispiele.
Welcher Förderstrang für Ihre Kommune in Frage kommt, kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern wird im gemeinsamen Gespräch mit der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) NRW und im Prozess der Projektentwicklung festgelegt. Nehmen Sie daher gerne auch schon bei einer ersten Projektidee Kontakt mit uns auf, um frühzeitig eine Einschätzung zu Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.
Die Förderung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach den Kriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes (insb. Kapitel 4). Das Projekt soll entlang des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsprozess geplant und umgesetzt werden. Dieser wird in die Phasen Vorbereitung, Nutzung/ Aufbau von Strukturen, Analyse, Maßnahmenplanung und -umsetzung sowie Evaluation unterteilt. Eine ausführlichere Beschreibung dieser Phasen entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Häufige Fragen zum Antragsverfahren.
GKV Spitzenverband: Leitfaden Prävention
Folgend finden Sie die für einen Antrag zu erfüllenden Förderkriterien und wichtige Ausschlusskriterien:
Antworten zu den häufigsten Fragen im Antragsprozess entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Häufige Fragen zum Antragsverfahren. Hilfreiche Hinweise zu den Grundlagen der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention bietet Ihnen das Glossar der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die Good Practice-Kriterien des Kooperationsverbunds Gesundheitliche Chancengleichheit.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention
Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit: Die Good Practice-Kriterien