Lotsenstelle zum Präventionsgesetz in NRW
Kostenfreie Beratung
Telefon: 0234 91535-2107
In einer Kommune (Kreis oder kreisfreie Stadt) können bis zu max. zwei Projekte eine Förderung nach § 20a SGB V erhalten. Diese Regelung bezieht sich auf die kassenübergreifende Förderung sowie Einzelkassenförderungen. Das Gesamtvolumen der in einer Kommune über die Krankenkassen/-verbände NRW geförderten Projekte soll die Summe von 600.000 Euro für drei Jahre nicht überschreiten. Die geförderten Projekte sind konzeptionell und inhaltlich zielführend miteinander zu verzahnen.
Die Förderung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach den Kriterien des Leitfadens Prävention.
Zu erfüllende Förder-/Bewertungskriterien sind insbesondere:
Wichtige Ausschlussgründe sind stichwortartig:
Eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und ein ausführliches Glossar kann Sie zusätzlich bei Ihrer Antragsstellung unterstützen. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das "Antragsformular nicht-betriebliche Lebenswelten". Sie finden das Formular unten im Bereich Downloads.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Lotsenstelle der KGC oder an die Ansprechpersonen bei den Krankenkassen/-verbänden NRW wenden.
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!