Lotsenstelle zum Präventionsgesetz in NRW
Kostenfreie Beratung
Telefon: 0234 91535-2107
Die Förderung von Leistungen der Gesundheitsförderung und Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten durch die gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach den Kriterien des Leitfadens Prävention.
Zu erfüllende Förder-/Bewertungskriterien sind insbesondere:
Wichtige Ausschlussgründe sind stichwortartig:
Eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen und ein ausführliches Glossar kann Sie zusätzlich bei Ihrer Antragsstellung unterstützen. Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das "Antragsformular nicht-betriebliche Lebenswelten". Sie finden das Formular unten im Bereich Downloads.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Lotsenstelle der KGC oder an die Ansprechpersonen bei den Krankenkassen/-verbänden NRW wenden.
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!