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GLP-Inspektionen in GLP-Prüfeinrichtungen

Nichtklinische experimentelle Prüfungen der Eigenschaften von Stoffen oder Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt in einem Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen, sind unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis nach dem Anhang 1 des Chemikaliengesetzes durchzuführen.

Aufgrund § 19a und b des Chemikaliengesetzes unterliegen Betriebe, die entsprechende Prüfungen durchführen, der behördlichen Überwachung. Dazu werden die Betriebe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arzneimitteluntersuchungsstelle auf Einhaltung der GLP-Grundsätze inspiziert.

Die intensive Überwachungspraxis liefert einen wesentlichen Beitrag zur Qualität der von der Industrie durchgeführten präklinischen, zumeist toxikologischen Studien. Im Ergebnis resultiert daraus ein erhöhter Verbraucherschutz bei der Entwicklung von Arzneimitteln, Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln sowie ein hoher Forschungsstandard, der gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden nordrhein-westfälischen Betriebe sichert.