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Kommunale Gesundheitskonferenzen

Analog zur Landesgesundheitskonferenz gibt es in allen Kreisen, kreisfreien Städten und der StädteRegion Aachen in Nordrhein-Westfalen kommunale Gesundheitskonferenzen (KGK). Sie beraten Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene. Sie geben Empfehlungen, vereinbaren Lösungsvorschläge und setzen diese um. Mit Stellungnahmen und Empfehlungen wirken die kommunalen Gesundheitskonferenzen auch an der Gesundheitsberichterstattung mit. In den Konferenzen kommen Vertreterinnen und Vertreter aller Einrichtungen zusammen, die vor Ort bei der gesundheitlichen Versorgung mitwirken. Themen, die vor Ort behandelt werden, sind zum Beispiel Fachkräftesicherung und damit verbundene Fragen der (fach-)ärztlichen Versorgung, Gesundheitsförderung auch mit Blick auf Gruppen wie Kinder und Jugendliche, Sucht, Drogen, Abhängigkeitserkrankungen, Gesundheit Älterer, psychiatrische Versorgung oder Patientenüber-leitung und zunehmend auch Themen zum Management bzw. als Folgen der Covid-19-Pandemie. Auch die kommunalen Gesundheitskonferenzen wurden im  Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst NW (ÖGDG) verpflichtend für alle Kommunen festgeschrieben.

Das Landeszentrum Gesundheit NRW berät die unteren Gesundheitsbehörden und die Gesundheitskonferenzen, stellt Arbeits- und Planungshilfen zur Verfügung, berät hinsichtlich der Zusammenarbeit in der Konferenz und sorgt für den Transfer von Konzepten und Programmen zwischen Landes- und kommunaler Ebene durch regelmäßige, auch digitale Austausch- und Vernetzungstreffen.