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Masernschutz

Am 1. März 2020 trat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Mit Hilfe dieses Gesetz sollen besonders vulnerable Gruppen in Einrichtungen, in denen Masern schnell übertragen werden können, besser geschützt werden. Je mehr Personen, die in diesen Einrichtungen betreut oder tätig sind, einen ausreichenden Schutz gegen das Masernvirus aufweisen, umso mehr verringert sich die Gefahr einer Infektion mit dem Masernvirus auch für diejenigen, die nicht geimpft werden können. Sie sind durch die sogenannte Herdenimmunität in den Einrichtungen geschützt.

Auf der Grundlage des Gesetzes wird bei Betreuten als auch bei Beschäftigten in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Heimen, die Immunität gegen Masern überprüft. Dies gilt auch für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Durch die Überprüfung des Immunstatus wird letztlich auf eine flächendeckende Herdenimmunität und damit die Elimination des Masernvirus hingewirkt.

Informationsmaterial

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl hilfreicher Materialien und informativer Webseiten zum Thema.

Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
Wortlaut des Masernschutzgesetzes, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 13.02.2020.
Herausgegeben von: Bundesministerium der Justiz

Masernschutzgesetz - Alles Wissenswerte zum Masernschutz
Gemeinsame Webseite des Bundesgesundheitsministeriums, des Paul-Ehrlich-Instituts, des Robert Koch-Instituts sowie der BZgA mit Antworten auf häufig gestellte Fragen, Merkblättern für verschiedene Ansprechpartner und weiterführenden Informationen zum Masernschutzgesetz.
Herausgegeben von: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs) zum Masernschutzgesetz zusammengestellt.
Herausgeben von: Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Lesehilfe für den Impfausweis mit weiteren Informationen, wie eine Masern-Impfung oder Masern-Immunität nachgewiesen werden kann, herausgegeben.
Herausgeben von: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Abstimmung mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Robert Koch-Institut (RKI)

Fragen und Antworten zur Nachweispflicht einer Immunität gegen Masern
Das nordrheinwestfälische Gesundheitsministerium hat Wissenswertes rund um das Thema Masern-Impfpflicht und zur gesetzlichen Nachweispflicht veröffentlicht.
Herausgegeben von: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Masern-Impfung: Warum gegen Masern impfen?
Auf dieser Webseite der Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) sind die wichtigsten Fakten zur Masernimpfung zusammengefasst.
Herausgegeben von: Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI), NaLI-Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Immundefizienz
Auf der Webseite des Robert Koch-Instituts sind Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für verschiedene Formen von Immundefizienzen (Immunschwäche) aufgeführt, die im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht sind.
Herausgegeben von: Robert Koch-Institut

Leitfäden für den ÖGD

Masern-Leitfaden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen
Beim Auftreten einer Maserninfektion müssen vom Öffentlichen Gesundheitsdienst bestimmte Maßnahmen eingeleitet werden, um die Übertragung des Virus zügig zu stoppen. Der Masern-Leitfaden NRW beschreibt die grundlegenden Aspekte des Managements von Masernfällen durch den ÖGD.
Herausgegeben von: Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen

Generischer Leitfaden für das Management von Masern- und Rötelnfällen und -ausbrüchen in Deutschland
Empfehlungen für verantwortliche Akteure für das Management beim Auftreten einzelner oder mehrerer Verdachts- und Erkrankungsfälle von Masern oder Röteln.
Herausgegeben von: Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI), NaLI-Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)