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Arzneimittelanwendungssicherheit / Arzneimitteltherapiesicherheit

Bei richtiger Anwendung sind viele Arzneimittel sehr hilfreich und wirksam, sie können aber bei falscher Anwendung auch gefährlich sein.

Das LZG.NRW berät und unterstützt in den Bereichen Arzneimittelanwendungssicherheit die unteren Gesundheitsbehörden (Amtsapothekerinnen und Amtsapotheker) sowie das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) zur Verbesserung der Sicherheit bei der Anwendung von Arzneimitteln (sozialpharmazeutische Projekte). Dabei werden die Ziele der Entschließung der Landesgesundheitskonferenz vom 22. November 2012  "Arzneimitteltherapiesicherheit als elementarer Baustein einer guten und sicheren gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger" aufgegriffen.

Pharmakovigilanz

Ein Schwerpunkt zur Verbesserung der Sicherheit bei der Anwendung von Arzneimitteln ist der Bereich Pharmakovigilanz. Pharmakovigilanz bedeutet die permanente und systematische Überwachung der Sicherheit eines Arzneimittels mit dem Ziel, dessen unerwünschte Wirkungen (Nebenwirkungen) sowie bislang noch nicht bekannte Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln zu entdecken, zu beurteilen und zu verstehen. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen zur Verringerung der Risiken ergriffen werden. Seit 2012 wird auch die Beobachtung, Analyse und Prävention von Medikationsfehlern dem Begriff Pharmakovigilanz zugeordnet.

Seit einigen Jahren beobachtet die Öffentlichkeit Arzneimittelnebenwirkungen und -wechselwirkungen genauer. Besonders aufmerksam wird die Öffentlichkeit, wenn durch Medikamente verursachte Todesfälle vermeidbar gewesen wären. Ein gut funktionierendes Pharmakovigilanz-System ist für die Arzneimittelsicherheit essentiell, um das Verhältnis von Nutzen und Risiken, gerade bei neuen Arzneimitteln, richtig bewerten zu können.