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Förderaufrufe

Im Rahmen des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst unterstützt der Bund die Digitalisierung des ÖGD zwischen 2022 bis 2026 mit einem besonderen Förderprogramm. Im Fokus steht dabei insbesondere die Stärkung des Infektionsschutzes. Gleichwohl ist der Ausbau der Digitalisierung nicht auf den Infektionsschutz beschränkt, sondern soll im gesamten Öffentlichen Gesundheitsdienst gestärkt und weiterentwickelt werden.

Am 22. April 2022 hat das BMG den Förderleitfaden "Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland" veröffentlicht. In zwei Förderaufrufen werden Inhalte und finanzielle Ausgestaltung für die beiden Förderperioden 2022 bis 2024 und 2024 bis 2026 konkretisiert.

Im ersten Förderaufruf, der ebenfalls am 22. April 2022 veröffentlicht wurde, stehen für den Förderzeitraum 2022-2024 Mittel in einer Gesamthöhe von 427.520 Millionen Euro zur Verfügung. Finanzmittel in Höhe von 75,5 Millionen Euro können von den Nordrhein-Westfälischen Einrichtungen beantragt werden. Für den zweiten Förderaufruf (Förderzeitraum 2024-2026) werden voraussichtlich 122.480. Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Grundlage der Förderung ist ein komplexes "Reifegradmodell" mit acht Dimensionen und jeweils fünf Stufen, in denen sich Antragstellende verorten und in mindestens drei Dimensionen um zwei Stufen bis 2026 verbessern sollen. Entwickelt wurde das Reifegradmodell für diesen Anlass federführend durch das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT. Weitere Informationen zum Reifegradmodell finden Sie unten unter "Weiterführende Informationen & Links".

Anträge können sowohl von Bundesländern, als auch von Einrichtungen des ÖGD gestellt werden. Dabei gibt es unterschiedliche Antragsmöglichkeiten:

  • In "koordinierten Ländermaßnahmen" können Bundesländer den Ausbau des digitalen Reifegrades für alle zugehörigen Gesundheitsämter, zum Beispiel durch die Harmonisierung von Fachverfahren, vorantreiben.
  • Länderübergreifende ELFA-Maßnahmen (ELFA: Ein Land Für Alle) haben die zentrale Entwicklung und Bereitstellung eines digitalen Dienstes zum Ziel. Dabei übernimmt ein Bundesland federführend die Entwicklung und stellt die Ergebnisse den beteiligten Bundesländern zur Verfügung.
  • Gesundheitsämter können ebenfalls entscheiden, ob sie ihre Maßnahmen eigenständig oder in Kooperation mit weiteren Gesundheitsämtern durchführen.

Zur Durchführung des Förderprogramms hat das BMG den Dienstleister VDI/VDE Innovation + Technik GmbH als Projektträger und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bestimmt. Eines der antragsbegleitenden Angebote des Projektträgers waren Informationsveranstaltungen, in denen das Reifegradmodell, der Förderleitfaden und der Prozess der Antragstellung erläutert wurden. Die dazugehörigen Präsentationen sowie eine Zusammenfassung von häufig gestellten Fragen wurden veröffentlicht, siehe "Weiterführende Informationen & Links".