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Antragstellung und Beratung

 

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) NRW berät und begleitet Sie bei der Entwicklung Ihres Projekts bis zur Antragsstellung. Nehmen Sie daher zeitnah Kontakt mit uns auf.

Ein zentrales Element der Antragsberatung stellt die Antragswerkstatt dar. Diese findet vor der offiziellen Antragseinreichung statt und setzt einen ausgefüllten vorläufigen Antragsentwurf voraus. Das Ziel der Antragswerkstatt ist, gemeinsam mit allen Projektverantwortlichen und Kooperationspartnerinnen und -partnern die Projektziele, die Rollenklärung, die Verortung der Projektkoordination und Projektleitung sowie den Aufbau und die Zusammensetzung einer Steuerungsrunde zu diskutieren und festzuhalten. Zudem können in diesem Rahmen mögliche Knackpunkte im Antrag geklärt werden. Im Anschluss an die Antragswerkstatt findet die Finalisierung des Antragsentwurfs statt.

Der finale Antrag wird bei der KGC NRW eingereicht und dort vorbewertet. Die finale Entscheidung über die Förderung eines Antrags trifft die Krankenkassengemeinschaft in NRW auf Basis Ihres Antrags und der Bewertung der KGC NRW über eine Förderung nach § 20a SGB V. Die entsprechenden Bescheide erhalten Sie durch die Krankenkassengemeinschaft in NRW. Der Ablauf des Antragsverfahrens ist in Abbildung 1 dargestellt.

Dargestellt ist der Ablauf des Antragsverfahrens mit folgenden Schritten.
Abbildung 1: Ablauf des Antragsverfahrens (eigene Darstellung).

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular zur Förderung von Projekten in Lebenswelten nach § 20a SGB V durch die Krankenkassen/ -verbände in NRW. Des Weiteren sind dem Antrag ein Finanzplan, eine Ziele-Maßnahmen-Tabelle (ZiMT) sowie Absichtserklärung(en) der kooperierenden Personen/ Institutionen beizufügen. Das Antragsformular und Musterpläne finden Sie unter dem Reiter Antragsunterlagen.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag inklusive Anhänge senden Sie bitte als Scan per E-Mail an kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de. Nach Zusendung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung durch die KGC NRW.

Bei inhaltlichen Fragen zu Ihren Unterlagen werden wir uns bei Ihnen melden.