Lotsenstelle zum Präventionsgesetz in NRW
Kostenfreie Beratung
Telefon: 0234 91535-2107
Zur Antragstellung nutzen Sie bitte das Antragsforumlar nicht-betriebliche Lebenswelten (zu finden unter "Downloads") und senden den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag als Scan per E-Mail an die KGC. Alternativ können Sie auch den Postweg wählen. Der Antrag ist an folgende Adresse zu schicken:
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
z. Hd. FG 32 Prävention und Gesundheitsförderung / Prüfstelle Prävention in nicht-betrieblichen Lebenswelten
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Wichtig ist, dass der Antrag vom Antragsteller bei Einreichung unterschrieben ist.
Im Jahresverlauf ergeben sich folgende Fristen zur Antragseinreichung:
Berücksichtigen Sie bitte diese Fristen auch in Ihren Anträgen, wenn Sie z. B. Ihren Projektstart o. ä. planen.
Nach Zusendung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung durch uns.
Die GKV-seitige AG Lebenswelten (der gesetzlichen Krankenkassen) trifft sich regelmäßig einmal im Quartal und entscheidet auf Basis Ihres Antrags und der Bewertung der Prüfstelle Prävention über eine Förderung nach § 20a SGB V. Die entsprechenden Bescheide erhalten Sie von der federführenden Krankenkasse der GKV-seitigen AG Lebenswelten.
Wir bitten Sie, bis zu den Rückmeldefristen von Nachfragen zu Ihren Anträgen abzusehen. Bei inhaltlichen Fragen zu Ihren Unterlagen werden wir uns bei Ihnen melden.