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Projektbegleitung

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) NRW begleitet die Projekte, die durch die Gemeinschaft der Krankenkassen/ -verbände in NRW auf Grundlage des Präventionsgesetzes gefördert werden, fachlich-inhaltlich und bietet insbesondere der Projektkoordination Beratung und Begleitung zu Fragen der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung an.

Fragen können unter anderem sein:

  • Was bedeutet Gesundheitsförderung in Lebenswelten?
  • Welche Projektschritte sind notwendig? Wie sehen erste Projektschritte aus?
  • Wie kann eine Bestands-, Bedarfs-, Bedürfniserhebung umgesetzt werden?
  • Welche Möglichkeiten und Methoden gibt es, partizipativ vorzugehen?
  • Was sind mögliche Evaluationsansätze für das Projekt?

Im Kern der Beratung steht der regelmäßige Austausch zwischen KGC NRW und der Projektkoordination (per Videokonferenz und über Präsenztermine vor Ort). Darüber hinaus bietet die KGC NRW Unterstützung in verschiedenen Werkstattformaten zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Projektverlauf, sie werden im Folgenden erläutert.

1. Auftaktveranstaltung

Die Auftaktveranstaltung findet im Kreis des Projektteams und der unmittelbar am Projekt beteiligten Personen statt (unter anderem Projektleitung, Projektkoordination sowie zentrale Kooperationspartnerinnen und -partner). Zentrales Anliegen der Auftaktveranstaltung ist die Rollenklärung im Projektteam und die Einstimmung auf die bevorstehende Zusammenarbeit. Inhaltlich verständigen sich die Teilnehmenden auf ein gemeinsames Verständnis von soziallagenbezogener und lebensweltorientierter Gesundheitsförderung und Prävention sowie zu wesentlichen Kriterien der Arbeitsweise. Darüber hinaus erarbeiten die Teilnehmenden einen Projektstrukturplan und legen die ersten Arbeitsschritte unter Berücksichtigung der entsprechenden Rollenverteilungen fest.

2. Ziele-Maßnahmen-Workshop

Der Ziele-Maßnahmen-Workshop schließt an die im ersten Projektjahr stattfindende Bestands-, Bedarfs- und Bedürfnisanalyse an. Auf Basis der Analyseergebnisse werden die Projektziele konkretisiert und Maßnahmen mit entsprechenden Verantwortlichkeiten erarbeitet. Bestenfalls findet der Workshop unter Beteiligung der lokalen Akteurinnen und Akteure und Zielgruppen statt. Die Ergebnisse des Workshops sind Grundlage für den zu erstellenden Aktionsplan. In dem Aktionsplan werden die Zielsetzung der kommunalen Strategie festgehalten, Maßnahmen aufgeführt und priorisiert sowie Verantwortlichkeiten für die Umsetzung festgelegt.

3. Zukunftswerkstatt

Die Zukunftswerkstatt findet im zweiten Projektjahr statt. Zu diesem Zeitpunkt sind bereits der Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen und Maßnahmen für die Zielgruppe(n) initiiert und umgesetzt worden. Im Fokus der Werkstatt steht die Frage: Wie kann eine Verstetigung von Strukturen und Maßnahmen gelingen? Zunächst wird die bisherige Projektumsetzung reflektiert, Fortschritte sowie wesentliche Einflussfaktoren beschrieben und weitere Projektschritte geplant. Ziel ist es, insbesondere Verstetigungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten und Kompetenzen der wesentlichen Projektpartnerinnen und -partner zu erörtern und darauf aufbauend Nachhaltigkeitsstrategien abzuleiten und mit konkreten Verantwortlichkeiten zu beschließen. Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt werden in den Aktionsplan integriert.

4. Abschlusswerkstatt

Zum Ende des Projekts findet eine Abschlusswerkstatt statt. Gemeinsam mit dem Projektteam, der Steuerungsrunde sowie den Netzwerk- und Kooperationspartnerinnen und -partnern wird das Projekt hinsichtlich seiner Zielerreichung bilanziert. Schließlich gilt es, Projekterfolge gemeinsam zu benennen, Verstetigungsoptionen konkret zu eruieren und die Zeit nach dem Projektende zu planen. Außerdem soll darauf aufbauend erarbeitet werden, wie im Sinne einer Verstetigung auf die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse zukünftig aufgebaut werden kann: Wie geht es weiter mit den aufgebauten Strukturen und Angeboten? Welche Verantwortlichkeiten können in welchem Umfang bestehen bleiben? Wo in der Kommune entstehen neue Regelangebote, neue Anlaufstellen für die Zielgruppe(n) usw.? Inwiefern gibt es neue Finanzierungskonzepte? Der Aktionsplan wird entsprechend der Ergebnisse aus der Abschlusswerkstatt aktualisiert.