KGC NRW
Telefon: 0234 91535-2107
Vulnerable Zielgruppen sind Personengruppen, die meist höheren gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind und sowohl über geringere Bewältigungsressourcen als auch höhere Zugangsbarrieren verfügen. Zu vulnerablen Zielgruppen zählen beispielsweise:
Das Projekt sollte entlang des lebensweltbezogenen Gesundheitsförderungsprozesses geplant und umgesetzt werden. Nehmen Sie in der Projektkonzeption Bezug auf die Nutzung und den Aufbau von Strukturen, die Analyse von Bedarfen und Bedürfnissen, die Planung von Maßnahmen, die Umsetzung von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen sowie die Evaluation des Projekts. Berücksichtigen Sie bei der Konzeption die Kernelemente der Gesundheitsförderung (Setting-Ansatz, Partizipation, Empowerment, Niedrigschwelligkeit und Nachhaltigkeit). Weitere Hinweise zu den einzelnen Projektschritten finden Sie in der Handreichung.
Die Verhältnisprävention (strukturelle Prävention) will Einfluss auf Gesundheit beziehungsweise Krankheit nehmen, indem sie Veränderungen der Lebensbedingungen von Menschen anstrebt, um diese möglichst risikoarm zu gestalten.
Verhältnisbezogene Maßnahmen können sein:
Verhaltensbezogene Maßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention sind Interventionen zur Information, Motivation und Kompetenzvermittlung zu den Themen Bewegungsförderung, gesundheitsförderliche Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention und Förderung der allgemeinen Gesundheitskompetenz. Es geht darum niedrigschwellige, betreute Angebote unter Einsatz von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Peers und Ehrenamtlichen umzusetzen.
Es können ausschließlich Kommunen einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Antrag kann entweder durch ein kommunales Amt oder durch mehrere Ämter einer Kommunalverwaltung gestellt werden. Aufgrund der thematischen Zuständigkeit für Gesundheitsförderung und Prävention ist es wünschenswert, wenn das zuständige Gesundheitsamt den Antrag stellt. Wenn ein anderes kommunales Amt den Antrag stellt, sollte das Gesundheitsamt zumindest als Kooperationspartner eingebunden sein.
Grundsätzlich sollte dies im Rahmen eines Erstgesprächs mit der Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) NRW geklärt werden. Allgemein gilt jedoch:
Der Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau ist für Sie passend, wenn
Der Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen ist für Sie passend, wenn
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte die von der KGC NRW bereitgestellten Dokumente (Antragsformular, Ziele-Maßnahmen-Tabelle, Finanzplan), die Sie im Reiter Antragsunterlagen finden. Ggf. müssen ergänzende Unterlagen (zum Beispiel Qualifikationen der Leistungserbringer) oder Absichtserklärungen von Kooperationspartnerinnen und -partnern (Letters of Intent) eingereicht werden.
Alle ausgefüllten Antragsdokumente und Anhänge schicken Sie bitte per E-Mail an kontakt@praeventionsgesetz.nrw.de.
Die Grundlage der Förderentscheidungen bildet der Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Maßgeblich ist hier das 4. Kapitel. Die allgemeinen Ein- und Ausschlusskriterien geben einen kurzen Überblick über die inhaltlichen Voraussetzungen zur Förderung von Projekten nach § 20a SGB V. Grundsätzlich muss das Projekt das Thema Gesundheitsförderung und/ oder Primärprävention adressieren und sich an Zielgruppen in belasteten Lebenslagen richten. Gefördert werden Projekte nach dem Setting-Ansatz, die Interventionen auf Verhältnisebene mit Interventionen auf Verhaltensebene verknüpfen.
Die Anträge werden von der KGC NRW vorbewertet. Die finale Entscheidung über eine Förderung trifft die Krankenkassengemeinschaft in NRW, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen/-verbände in NRW auf Basis Ihres Antrags und der Bewertung der KGC NRW über eine Förderung nach § 20a SGB V.
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie der jeweiligen Antragsqualität ab. Nach Zusendung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Die Höhe der Förderung richtet sich grundsätzlich nach Art und Umfang des geplanten Projektes (inklusive Maßnahmen).
Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau:
Erstförderung
Zweitförderung
Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen:
Projekte zum kommunalen Strukturaufbau können in der Regel bis zu 3 Jahren gefördert werden. Bei Projekten, die sich auf die Umsetzung von zielgruppenspezifischen Interventionen fokussieren, beläuft sich der Förderzeitraum auf bis zu 4 Jahren.
Für den Förderstrang Kommunaler Strukturaufbau gibt es keinen festgelegten Eigenanteil. Die Angemessenheit des Eigenanteils wird im Verhältnis zur beantragten Gesamtfördersumme bewertet. Der Eigenanteil kann in Form von Finanzmitteln oder in Form geldwerter Leistungen erbracht werden. Dies können zum Beispiel Stellenanteile von Personen sein, welche im Rahmen der beantragten Förderung eingesetzt werden.
Für den Förderstrang Zielgruppenspezifische Interventionen ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Gesamtfördersumme einzubringen. Der Eigenanteil kann in Form von Finanzmitteln oder in Form geldwerter Leistungen erbracht werden. Dies können zum Beispiel Stellenanteile von Personen sein, welche im Rahmen der beantragten Förderung eingesetzt werden.
Eine Doppelfinanzierung ist nicht möglich. Mischfinanzierungen, bei denen für einzelne Aspekte des Projektvorhabens zusätzliche Mittel über eine andere Förderung eingebracht werden (zum Beispiel Stiftungen), sind hingegen möglich. In diesem Fall muss im Finanzplan der Fördermittelgeber, die Fördersumme und die Verwendung der Fördergelder transparent dargestellt werden.
Das genaue Verfahren wird mit dem Antragsteller festgelegt.
Nach Genehmigung der Förderung werden die Mittel bei der Geschäftsstelle des GKV-Bündnis für Gesundheit in NRW abgerufen.