Hauptinhaltsbereich

Lotsenstelle Diabetes in Kita und Schule

Die Lotsenstelle Diabetes beim LZG.NRW übernimmt koordinierende und beratende Aufgaben bei der Umsetzung des Schulungsprogramms sowie Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehören:

  • Unterstützung kinderdiabetologischer Einrichtungen, Kinder- und Jugendarztpraxen mit dem Schwerpunkt "Kinder- und Jugenddiabetologie" und in diesem Themenfeld tätige Vereine aus NRW bei Fragen zu:
    - dem Antragsverfahren im Förderprogramm,
    - der Prozesssteuerung in Bezug auf die Maßnahmenförderung inklusive der haushaltsrechtlichen Verwaltung des Förderablaufes.
  • Vermittlung von Fragen der Eltern, Schulen und anderen Beteiligten hinsichtlich des Förderprogramms in die jeweiligen Kommunen.
    Mögliche Kontaktpersonen in der Kommune finden sich außer in Selbsthilfeorganisationen oder Fördervereinen der Diabeteseinrichtungen ("Hilfe zur Selbsthilfe") auch in den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten (KJGD), die bei weiteren Fragen der Inklusion aufgrund ihrer guten Vernetzung zum System Schule, als auch zu den Trägern der Eingliederungshilfe (z. B. LWL, LVR, Sozialhilfe) eine Orientierungshilfe vor Ort bieten können.
  • Öffentlichkeitsarbeit mit Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen über das Programm und dessen Möglichkeiten.

Die Organisation, inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der Schulungen selbst liegen aufgrund der fachlichen Expertise bei den Zuwendungsempfängern der Fördergelder. Als Zuwendungsempfänger gelten diejenigen Kinderdiabetologien, niedergelassenen Schwerpunktpraxen, Fördervereine und Selbsthilfegruppen mit Sitz in NRW, die sich für das Förderprogramm akkreditiert haben.

Eine Akkreditierung aller interessierten Einrichtungen ist jederzeit möglich und kann durch den "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" für die Ausgaben zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen und Klassenfahrtbegleitungen im Rahmen des Förderprogramms "Diabetes in Kita und Schule" geschehen.

FAQ: Informationen zum Förderverfahren und zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung der Schulungen für pädagogisches Personal sowie zur Förderung von Klassenfahrtbegleitungen ist beim Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG.NRW) zu stellen.

Hierzu ist ausschließlich das dafür vorgesehene Antragsformular (Anlage A) zu verwenden. Den Antragsvordruck erhalten Sie unten unter "Downloads". Sie haben die Möglichkeit, den Antrag digital auszufüllen, allerdings wird eine rechtsverbindliche Originalunterschrift benötigt. Den unterschriebenen Antrag schicken Sie daher bitte an die folgende Postadresse:
 
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen
Lotsenstelle "Diabetes in Kita und Schule"
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum

Wenn Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das LZG.NRW wenden, wird Ihnen das Antragsformular per Post zugesendet. Auch bei Fragen zur Antragsstellung können Sie gerne die Lotsenstelle Diabetes per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn der Schulungen/Klassenfahrtbegleitungen, spätestens jedoch 8 Wochen vor Beginn der (ersten) Maßnahme(n) gestellt werden.

Für Maßnahmen, mit denen bereits begonnen worden ist bzw. die bereits durchgeführt wurden, ist eine Antragstellung auf Förderung leider nicht zulässig.

Die Förderung wird ausschließlich über pauschalierte Festbeträge vorgenommen. Diese gelten pro Schulung/Seminar bzw. pro Tag einer Klassenfahrtbegleitung.

Mit dem Förderantrag nehmen Sie eine Kalkulation - im Regelfall für das kommende Jahr - vor, in der Sie den voraussichtlichen Bedarf je Maßnahme aufgeschlüsselt darlegen/einschätzen.

Die Höhe der pauschalierten Festbeträge beläuft sich auf:
1.    200 € je allgemeinem Seminar oder Informationsveranstaltung,
2.    175 € je fallbezogener Personalschulung,
3.    150 € pro Tag einer Klassenfahrt,
4.    15 € für Sachausgaben je geplanter Maßnahme (1.-3.).

Das rechtswirksam unterschriebene Antragsformular reicht aus. Sie müssen keine weiteren Unterlagen beifügen. Bei der erstmaligen Antragstellung müssen Sie allerdings die Akkreditierung beantragen (siehe hierzu FAQ 4).

Damit eine ordnungsgemäße und fachlich qualifizierte Durchführung der Maßnahmen landeseinheitlich gewährleistet werden kann, müssen sich alle Antragstellenden bei erstmaliger Antragstellung akkreditieren lassen.

Die (einmalige) Akkreditierung für das Förderprogramm erfolgt gemeinsam mit dem ersten Antrag über das Antragsformular, unten unter "Downloads". Es sind Angaben der/des Antragstellenden und Informationen, über das Schulungskonzept und die Schulungsdurchführenden notwendig.

Antragstellende können sein: kinderdiabetologische Einrichtungen (Kliniken, Ambulanzen) mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendendokrinologie und -diabetologie, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit entsprechender Fachrichtung und Schwerpunktbezeichnung oder sonstige juristische Personen des privaten Rechts, soweit sie bzgl. des Themas fachliche Expertise vorweisen können. Juristische Personen des Privatrechts sind eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen u. a.
Antragstellende müssen ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Über die Akkreditierung entscheidet das LZG.NRW als Bewilligungsbehörde auf der Grundlage der nachgewiesenen fachlichen Expertise.

Antragstellende sollten ihren Schulungsbedarf/Bedarf an Klassenfahrbegleitungen möglichst anhand der in den Vorjahren jahresdurchschnittlich durchgeführten Maßnahmen kalkulieren.

Beispiel: Im Jahr 2023 wurden insgesamt 10 Maßnahmen durchgeführt: vier allgemeine Seminare, drei fallbezogene Schulungen, drei Klassenfahrtbegleitungen. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 12 Schulungen und Klassenfahrtbegleitungen durchgeführt: sechs allgemeine Seminare, zwei fallbezogene Schulungen, vier Klassenfahrtbegleitungen.

Für den voraussichtlichen Bedarf zum Beispiel im Jahr 2025 wären dann die Durchschnittswerte (nach oben aufgerundet) zu Grunde zu legen: fünf allgemeine Seminare, (aufgerundet) drei fallbezogenen Schulungen, (aufgerundet) vier Klassenfahrtbegleitungen - insgesamt 12 Maßnahmen, deren Förderung für 2025 beantragt würde.

Hier sehen Sie eine beispielhafte Kalkulation anhand der beiden Vorjahre als Orientierungshilfe:

Jahr
Allgemeine Seminare und Informationsveranstaltungen
Fallbezogene Personalschulungen
Klassenfahrtbegleitungen
2023
4
3
3
2024
6
2
4
Kalkulation 2025 -> Durchschnitt aus 2023 & 2024
5
3 (aufgerundet)
4 (aufgerundet)

Integrationskräfte (oft auch als Integrationshelfer/-in, Schulbegleiter/-in, Schulassistent/-in o. ä. bezeichnet) sind kein pädagogisches Fachpersonal im Sinne der Förderrichtlinie. Insbesondere Einzelfallschulungen für Integrationskräfte oder anderes nicht pädagogisches Personal sind daher nicht förderfähig.

Nach abgeschlossener Prüfung Ihres Antrags und sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde (LZG.NRW) den Zuwendungsbescheid für die von Ihnen beantragten Maßnahmen. Durch den Zuwendungsbescheid wird Ihnen eine Förderung rechtsverbindlich zugesichert.

Die Fördermittel müssen mit dem dafür vorgesehenen Formular "Verwendungsnachweis/Mittelabruf" bei der Bewilligungsbehörde (LZG.NRW) zur Auszahlung abgerufen werden. Dieses Formular wird Ihnen als Anlage zum Bewilligungsbescheid zugesendet. Der Mittelabruf muss spätestens bis zum 30.11. eines Jahres erfolgen, damit die Auszahlung der Fördermittel noch bis zum Jahresende sichergestellt werden kann. Sofern Sie die Gelder vorher benötigen, wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde und sprechen einen individuellen Auszahlungstermin ab.

Falls Sie Beratungsbedarf oder Fragen zum Auszahlungsverfahren oder dem Ausfüllen der Formulare haben, nehmen Sie bitte vorher Kontakt zu Ihrer Bewilligungsbehörde auf.

Notwendige Planungsänderungen oder Abweichungen vom Bedarf sind unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, zweimal jährlich einen Bericht zum Projektverlauf anzufertigen; dieser dient dem Monitoring des Förderprogramms. Sie werden von der Bewilligungsbehörde per E-Mail zu diesen Berichten aufgefordert und informiert.

Die halbjährlichen Berichte müssen auch erfolgen, wenn sich der Bedarf nicht ändert.

Wichtig: Beachten Sie, dass nur bewilligte Mittel auch abgerufen/ausgezahlt werden können.

Nein, es handelt sich um pauschalierte Festbeträge. Die tatsächlichen Ausgaben müssen nicht mehr nachgewiesen werden.

Allerdings müssen Sie durch rechtsverbindliche Unterschrift bestätigen, dass die abgerechneten Maßnahmen auch tatsächlich durchgeführt worden sind. Bitte beachten Sie, dass Sie alle mit der Zuwendung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufbewahren müssen, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.

Nein, ein Nachweis ist regulär nicht mit einzureichen. Sie sind allerdings dazu verpflichtet, sich die Durchführung der Maßnahmen durch die Schule/Kita bestätigen zu lassen. Die Durchführung einer Klassenfahrtbegleitung muss von mindestens einem/einer Sorgeberechtigten bzw. einem Elternteil des begleiteten Kindes bestätigt werden. Diese Bestätigungen sind nur auf Anfrage bei der Bewilligungsbehörde vorzulegen, z. B. im Fall einer Rechnungsprüfung.

Wir empfehlen Ihnen daher eine Teilnehmendenliste für jede Maßnahme zu führen und diese unterschreiben zu lassen oder sich die Maßnahme von der Kita- oder Schulleitung bestätigen zu lassen bzw. sich für eine Klassenfahrtbegleitung das Einverständnis der Sorgeberechtigten schriftlich einzuholen. Hierfür stehen Ihnen auch die Formulare "Teilnehmendenliste Diabetes Schulungen" und "Bestätigung der Klassenfahrtbegleitung" im Downloadbereich (unten) zur Verfügung.

  • Erster Schritt ist die Planung des Verfahrens durch die antragstellenden Einrichtungen.
  • Danach ist der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit Akkreditierung (nur) bei erstmaliger Antragstellung (Formular Anlage A) einzureichen.
  • Der nächste Schritt ist die Zusendung des Zuwendungsbescheides durch die Bewilligungsbehörde (Lotsenstelle Diabetes am LZG NRW).
  • Das Monitoring erfolgt durch Zwischenberichte.
  • Zur Auszahlung der Förderung ist der Verwendungsnachweis/Mittelabruf einzureichen (Formular Anlage C).
  • Die Auszahlung der Mittel an die akkreditierten Einrichtungen erfolgt nach Zusendung und Prüfung des Formulars Anlage C.

Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen unter 0234 91535-2277 oder unter LotsenstelleDiabetes@lzg.nrw.de.