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Impfungen und Früherkennungsuntersuchungen

Impfungen

Kaum eine Maßnahme des medizinischen Gesundheitsschutzes hat eine so umfassende Schutzwirkung wie die regelmäßige Teilnahme an öffentlich empfohlenen Impfungen. Auch wenn das menschliche Immunsystem bereits unmittelbar nach der Geburt Enormes leisten kann und das Kind tagtäglich vor dem Eindringen unterschiedlichster Krankheitserreger schützt, ist ein sicherer Schutz vor einigen spezifischen Krankheiten in erster Linie durch einen zeitgerecht aufgebauten Impfschutz sicher zu stellen. Je vollständiger dieser Schutz bereits bei der schwangeren Mutter besteht oder in der Schwangerschaft indiziert wird (zum Beispiel Pertussis, Influenza), umso umfassender ist das Kind bis zu dem Zeitpunkt geschützt, an dem die Impfungen beginnen können ("Nestschutz").

Weiterführende Informationen zum Thema Impfen finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs Infektionsschutz hier im LZG.NRW.

Früherkennungsuntersuchungen

Die unmittelbar nach der Geburt beginnenden kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1-U6 im ersten Lebensjahr, U7-U9 bis zur Einschulung) stellen sicher, dass mögliche Fehlentwicklungen oder entstehende Krankheiten frühzeitig aufgedeckt und ihnen entgegengewirkt werden kann. Die ärztliche Untersuchung ist zudem Voraussetzung, die Impffähigkeit des Kindes festzustellen beziehungsweise ungerechtfertigte Kontraindikationen gegen eine solche (banale Infekte, geringe Temperaturerhöhung etc.) auszuschließen. Damit kann sichergestellt werden, dass die gegen die einzelnen Krankheiten erforderlichen Impfserien zeitgerecht begonnen, umgesetzt und abgeschlossen werden, damit jedes Kind einen vollständigen Impfschutz zum frühestmöglichen Zeitpunkt erhält.