Dr. Miriam Korte-Berwanger
Fachgruppe Infektiologie und Hygiene
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Akutkrankenhäuser, die Mitglied eines regionalen Netzwerks sind, haben die Möglichkeit, durch das Erfüllen von Qualitätszielen (QZ) das Qualitätssiegel der MRE-Netzwerke NRW zu erwerben. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Gesundheitsämtern, MRE-Netzwerken und des LZG.NRW hat das Qualitätssiegel entwickelt und von Hygienefachkräften und Krankenhaushygienikerinnen und Krankenhaushygienikern auf Praxistauglichkeit prüfen lassen.
Krankenhäuser, die das Qualitätssiegel erhalten möchten, müssen die folgenden Qualitätsziele erfüllen.
QZ | Beschreibung |
---|---|
1 | Teilnahme an Qualitätsverbundsveranstaltungen und Schulungen |
2 | Durchführung innerbetrieblicher Schulungen |
3 | Hygienemanagement |
4 | Händehygiene |
5 | Screening |
6 | Antibiotic Stewardship |
7 | Information für Patientinnen und Patienten und Informationsweitergabe |
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Qualitätsziele finden Sie im Dokument Übersicht Qualitätsziele. Um das Qualitätssiegel zu erlangen, müssen Punkte in jedem Qualitätsziel erreicht werden.
Ansprechpersonen für die teilnehmenden Krankenhäuser sind das Gesundheitsamt beziehungsweise die Auditoren der regionalen Netzwerke. Sie koordinieren die Aktivitäten vor Ort, sammeln die Daten von den Krankenhäusern und bewerten diese ("1. Bewertung"). Anschließend werden die vollständigen, schriftlich ausgewerteten Dokumente an die koordinierende Stelle der MRE-Netzwerke NRW beim LZG.NRW zur abschließenden Bewertung versendet ("2. Bewertung"). Danach erfolgt die Siegelvergabe.
Krankenhäuser, die am Qualitätssiegelprozess teilnehmen wollen, müssen bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt eine Einverständniserklärung einreichen, welche an das LZG.NRW weitergeleitet wird. Die Anmeldung ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich, über die Zeiträume werden die Gesundheitsämter informiert.
Alle zur Verfügung stehenden Dokumente sind als Unterstützung gedacht und müssen nicht zwingend benutzt werden. Wenn eigene Dokumente vorhanden sind, können diese verwendet werden, sofern sie die gleichen Kriterien erfüllen wie die Vorlagen. Unter dieser Maßgabe können ebenso Exporte anderer Systeme eingereicht werden, z. B. HAND-KISS-Report für QZ 4.
QZ 1 Teilnehmerliste für am Qualitätssiegel der MRE-Netzwerke NRW teilnehmende Krankenhäuser
QZ 2 Innerbetriebliche Schulungen
QZ 2 Ermittlung der Quote der innerbetrieblichen Schulungen
QZ 3 Überprüfung der Umsetzung der KRINKO-Empfehlungen zum Umgang mit MRSA und MRGN
QZ 3 Bedarfsermittlung Hygienefachpersonal
QZ 4 Händedesinfektionsmittelverbrauch
Qz 5 Beispieltabelle für Jahres- und Monatszahlen MRSA und MRGN
QZ 7 Aufklärungsgespräch über die Kolonisation/Infektion mit einem multiresistenten Bakterium
Alle Krankenhäuser, die das Siegel 2019/2022 erhalten haben, befinden sich danach im Verstetigungsprozess. Die zugehörigen Dokumente unterscheiden sich von denen des 2-jährigen Siegelprozesses und werden daher gesondert aufgeführt.