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Die kommunalen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in NRW

Gemäß ihrem sozialkompensatorischen Aufgabenbereich und des bestehenden multiprofessionellen Vernetzungsbedarfs sind die KJGDe in vielen Gesundheitsämtern in "schulärztliche Teams" aus ärztlichem und medizinischem Assistenzpersonal aufgeteilt. Diese Aufteilung folgt meist einer vorgegebenen kommunalen Gebietsgliederung. Sie sorgt dafür, dass nicht selten eine feste Zuordnung der (schulärztlichen) Teams zu bestimmten Schulen und Kindertagesstätten besteht. Insbesondere in großen städtischen Gesundheitsämtern bestehen zusätzlich oder stattdessen spezielle kinder- und jugendärztliche Fachdienste beispielsweise für kinder- und jugendpsychiatrische Fragestellungen und/oder für spezielle Begutachtungen, beispielsweise zu Teilhabe und Eingliederungshilfen.

Vor allem in sehr kleinen Gesundheitsämtern werden die verschiedenen anfallenden Aufgaben häufig in Personalunion von wenigen Mitarbeitenden wahrgenommen. Nicht jedes Gesundheitsamt verfügt über einen multiprofessionellen KJGD und nicht in jedem Gesundheitsamt werden erfahrene Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin beschäftigt.

Für eine möglichst effektive Aufgabenerfüllung sind eine enge Zusammenarbeit sowie die Verständigung auf gemeinsame Ziele und Strukturen mit den Akteuren der örtlichen Jugendhilfe und der Schulen essentiell. Insbesondere in großen Kreisen stellt diese Zusammenarbeit eine besondere Herausforderung dar, da nicht selten einem Kreisgesundheitsamt mehrere regionale Jugendämter und Schulträger gegenüberstehen. Zusätzlich stellt die Zuständigkeit verschiedener Schulaufsichtsbehörden für die verschiedenen Schulstufen und -formen eine Herausforderung dar, die eines ständigen Austausches und einer regelmäßigen Absprache bedarf.

Für eine bestmögliche Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Gesundheitsbedarfen und möglicherweise eingeschränkter Gesundheitsbildung ist außerdem eine gute Vernetzung mit den örtlichen und gegebenenfalls überörtlichen Strukturen der gesundheitlichen Versorgung (Kliniken, Spezialambulanzen) erforderlich. Auch dies erfordert personelle und zeitliche Mindestressourcen für eine breite Aufstellung des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes.

Bei zunehmend komplexer werdenden Entwicklungsaufgaben im Kindes- und Jugendalter mit einer zunehmend stärkeren Bedeutung (psycho-)sozialer Lebensbedingungen und in der Folge einem Überwiegen der sogenannten "neuen Morbiditäten" gegenüber den klassischen "Kinderkrankheiten" wird neben der medizinischen Expertise in den KJGDen zunehmend der Bedarf an Qualifikationen aus dem Sozialbereich sowie aus den vielfältigen Tätigkeitsfeldern von Public Health deutlich. Einige Gesundheitsämter setzen deshalb anstelle der klassischen "Tandems" von Schulärztin und medizinischen Fachangestellten bei der Stellenausschreibung verstärkt auf Public Health-Fachkräfte oder Fachkräfte der sozialen Arbeit mit einer entsprechenden Beratungsqualifikation. Dies führt in letzter Konsequenz auch zu einer neuen Definition der Aufgabengestaltung rund um "schulärztliche" Aufgaben, wie zum Beispiel die Begleitung der Kinder am Übergang vom Kleinkind- ins Schulkindalter. Diese Interpretation der Aufgabengestaltung ist vor allem dann möglich, wenn eine basale kinder- und jugendärztliche/hausärztliche Regelversorgung in der Region durch niedergelassenen Fachärzte sichergestellt ist und wenn mit diesen eine gute Kooperation besteht.

Ein Austausch und die Unterstützung der einzelnen Kinder- und Jugendgesundheitsdienste in den Kommunen wird durch die Zusammenarbeit mit dem LZG.NRW in unterschiedlicher Weise gefördert. Auch durch eine regionale Vernetzung innerhalb der fünf Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster ergeben sich vielfältige Möglichkeiten.