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Zentrale Stelle Gesunde Kindheit

Die Zentrale Stelle im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) erfasst alle Früherkennungsuntersuchungen U5 - U9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren) in Nordrhein-Westfalen:

  • Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung U5 - U9 teilgenommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an die Zentrale Stelle. Dazu sind die Ärztinnen und Ärzte nach dem Heilberufsgesetz verpflichtet. In der Bestätigung wird kein Untersuchungsergebnis mitgeteilt, sondern nur Name, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Anschrift des Kindes sowie Datum und Bezeichnung der Untersuchung.
  • Die Zentrale Stelle vergleicht die Daten des Einwohnermeldeamtes mit den Meldungen der Ärztinnen oder Ärzte. So werden die Kinder ermittelt, für die noch keine Teilnahmebestätigungen vorliegen. Sofern keine Mitteilung über die Teilnahme vorliegt, schreibt die Zentrale Stelle die Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes spätestens zehn Tage nach Ende - bei der U 5 zwei Wochen vor Ende - des Toleranzzeitraums einladend an.
  • Liegt auch sechs Wochen nach Erinnerung für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung keine Mitteilung über die Teilnahme vor, informiert die Zentrale Stelle die Kommune darüber, für welche Kinder keine Teilnahmebescheinigung vorliegt. Die Kommune wird dann in eigener Zuständigkeit prüfen und entscheiden, ob sie mit den Eltern/Sorgeberechtigten Kontakt aufnimmt.
UntersuchungUntersuchungsstufeToleranzgrenze
U56.-7. Lebensmonat5.-8. Lebensmonat
U610.-12. Lebensmonat9.-14. Lebensmonat
U721.-24. Lebensmonat20.-27. Lebensmonat
U7a34.-36. Lebensmonat33.-38. Lebensmonat
U846.-48. Lebensmonat43.-50. Lebensmonat
U960.-64. Lebensmonat58.-66. Lebensmonat