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Hitzeaktionsplanung

Die Herausforderungen im Bereich des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes sind vielfältig. Mit einem systematischen Vorgehen im Sinne der Hitzeaktionsplanung können jedoch zielgenaue Lösungen entwickelt sowie verhaltens- und verhältnispräventive Ansätze kombiniert werden, um die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze in der Bevölkerung zu reduzieren.

Die Planung kann auf kommunaler, regionaler oder Landesebene erfolgen und von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren übernommen werden. Hitzeaktionsplanungen münden häufig, aber nicht zwangsläufig, in einen Hitzeaktionsplan.

Gesundheitsbezogener Hitzeschutz und Hitzeaktionsplanungen in Nordrhein-Westfalen

Ansätze zur Hitzeaktionsplanung gewinnen in NRW stetig an Bedeutung. Im Jahr 2022 hat die Landesgesundheitskonferenz Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame gesundheitspolitische Erklärung "Klimaschutz und Klimaanpassung sind Gesundheitsschutz" verfasst, die unter anderem die Notwendigkeit zur Entwicklung kommunaler Hitzeaktionspläne thematisiert.

Das LfGA NRW setzt gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes in NRW um. Hierzu gehören beispielsweise die Beratung der unteren Gesundheitsbehörden in NRW zum Themenfeld Hitze und Gesundheit sowie die Entwicklung von Arbeitshilfen zur kommunalen Hitzeaktionsplanung.

Eine interaktive Karte zeigt, auf welche Weise Kreise und kreisfreie Städte in NRW im gesundheitsbezogenen Hitzeschutz aktiv sind.

Das LfGA NRW hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und des Gesundheitswesen Arbeitshilfen entwickelt, die den Kommunen in NRW als Orientierung bei der Konzeption und Umsetzung von Hitzeaktionsplanungen dienen sollen.

Das Beratungsteam der Landeskoordinierungsstelle am LfGA NRW berät Kommunen zum Themenfeld Hitze und Gesundheit und zur kommunalen Hitzeaktionsplanung.