Hauptinhaltsbereich

Hitzeaktionsplanung

Hitzeaktionspläne umfassen Maßnahmen, die dazu dienen, gesundheitliche Folgen von Hitzeperioden zu verhindern oder zumindest zu mindern. Hitzeaktionspläne verfolgen einen integrativen Ansatz, der kurz-, mittel- und langfristige gesundheitsorientierte Maßnahmen in einem gemeinsamen Rahmen zusammenfasst. Ziel ist, die Bevölkerung insgesamt ebenso wie besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu schützen und so die Krankheitslast sowie vorzeitige Todesfälle während Hitzeperioden zu verringern. Als Fachplanungen können diese auf nationalstaatlicher, landesweiter, regionaler oder kommunaler Ebene erstellt werden und sich gegenseitig ergänzen.

Hitzeaktionspläne als Bausteine zur Anpassung an den Klimawandel

Eine erste Leitlinie zur Erstellung sogenannter Heat-Health Action Plans (Hitzeaktionspläne) wurde 2008 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet, als Reaktion auf den Hitzesommer 2003, der in West- und Mitteleuropa über 40.000 und alleine in Deutschland fast 10.000 vorzeitige Todesfälle zur Folge hatte. Im Jahr 2017 wurden unter dem Vorsitz der Bundesministerien für Umwelt (BMU) und Gesundheit (BMG) durch eine Bund/Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)" in Anlehnung an die WHO-Leitlinien Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Deutschland publiziert. In der Folgezeit wurden verschiedene Pilotvorhaben zur Etablierung einer Hitzeaktionsplanung auf kommunaler Ebene initiiert und erfolgreich umgesetzt. Im Oktober 2020 wurden deutsche Kommunen auf der 93. Gesundheitsministerkonferenz mit dem Leitantrag "Der Klimawandel - eine Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem" dazu aufgerufen, auf Grundlage der Handlungsempfehlungen innerhalb von fünf Jahren Hitzeaktionspläne zu erstellen. Einzelne Bundesländer fassten zudem Beschlüsse zur Erstellung landesweiter Hitzeaktions- beziehungsweise Hitzeschutzpläne.

Gesundheitsbezogener Hitzeschutz und Hitzeaktionsplanungen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gewinnen Ansätze zur Hitzeaktionsplanung spätestens seit dem Jahr 2021 stetig an Bedeutung. Die Landesgesundheitskonferenz 2022 hat eine gemeinsame gesundheitspolitische Erklärung "Klimaschutz und Klimaanpassung sind Gesundheitsschutz" verfasst, die unter anderem die Notwendigkeit zur Entwicklung kommunaler Hitzeaktionspläne thematisiert.

Verschiedene Kommunen haben, häufig im Zuge der Erarbeitung von Klimafolgenanpassungskonzepten, Beschlüsse zur Aufstellung von Hitzeaktionsplänen gefasst. Kommunale Hitzeaktionspläne sind ein geeignetes Instrument, um auf kleinräumiger Ebene passgenaue verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen zum Schutz und zur Information der Bevölkerung vor Hitze und UV-Strahlung zu entwickeln und umzusetzen. Beispiele kommunaler Hitzeaktionsplanungen existieren zum Beispiel in Köln und Bielefeld, außerhalb von NRW auch in Mannheim und Worms.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) erarbeitet gemeinsam mit dem LZG.NRW verschiedene Bausteine zur Stärkung des gesundheitsbezogenen Hitzeschutzes in NRW. Diese können einen übergeordneten Rahmen für kommunale Hitzeaktionspläne bieten und diese gleichzeitig um Maßnahmen ergänzen, die nicht in der alleinigen Zuständigkeit der Kommunen liegen. Des Weiteren können einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne hilfreich sein, um in bestimmten Lebenswelten (beispielsweise Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern) Hitzeextremen mit sehr konkreten Maßnahmen begegnen zu können.

Einrichtungsbezogener Hitzeschutz