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Hitzeaktionspläne

Ein Hitzeaktionsplan ist ein kommunales Instrument, welches die Reduzierung hitzebedingter Mortalität und Morbidität zum Ziel hat. Dabei kann der Hitzeaktionsplan sowohl kurz- als auch mittel- und langfristige Maßnahmen umfassen. Die Maßnahmen können in verschiedenen Politikfeldern entwickelt und umgesetzt werden (beispielsweise Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung). Ein Hitzeaktionsplan wird im Idealfall durch ein zuständiges politisches Gremium beschlossen und mit Ressourcen hinterlegt.

Eine erste Leitlinie zur Erstellung sogenannter Heat-Health Action Plans (Hitzeaktionspläne) wurde 2008 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Reaktion auf den Hitzesommer 2003 erarbeitet. In Anlehnung an die WHO-Leitlinien wurden im Jahr 2017 unter dem Vorsitz der Bundesministerien für Umwelt und Gesundheit durch die Bund/Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe "Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)" Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen in Deutschland publiziert.

Seitdem wurden verschiedene Pilotvorhaben zur Etablierung einer Hitzeaktionsplanung auf kommunaler Ebene initiiert und erfolgreich umgesetzt. Die 93. Gesundheitsministerkonferenz mit dem Leitantrag "Der Klimawandel - eine Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem" rief im Oktober 2020 deutsche Kommunen auf, auf Grundlage der Handlungsempfehlungen innerhalb von fünf Jahren Hitzeaktionspläne zu erstellen. Kommunale Hitzeaktionspläne ermöglichen, auf kleinräumiger Ebene passgenaue verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen zur Information und zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze und UV-Strahlung zu entwickeln und umzusetzen. Häufig werden Beschlüsse zur Aufstellung von Hitzeaktionsplänen im Zuge der Erarbeitung von Klimafolgenanpassungskonzepten gefasst.