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Krankenhäuser

Die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern gehört zu den Kernaufgaben der unteren Gesundheitsbehörden im Bereich der Hygiene. Die Begehungsintervalle und Vorgehensweisen sind durch Erlasse des zuständigen Ministeriums präzisiert worden. Gemäß Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 2. Februar 2023 sind Krankenhäuser demnach einmal jährlich "nach einem systematischen Überwachungskonzept" infektionshygienisch zu überprüfen.

Der Zugriff auf weitere Informationen und Dokumente ist Fachanwenderinnen und Fachanwendern mit persönlichem Zugang zu unserer Internetseite vorbehalten.

In Nordrhein-Westfalen ist zu beobachten, dass die Durchführung der infektionshygienischen Überwachung von Krankenhäusern von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich ist. Auswahl der Prüfgegenstände, Zielsetzung der Überwachung und Bewertungskriterien sind für die Verantwortlichen in den Kliniken nicht immer hinreichend transparent und nachvollziehbar.

Um die infektionshygienische Überwachung von Krankenhäusern in NRW zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten, wurde ein systematisches Überwachungskonzept auf der Grundlage von Zielformulierungen und Überwachungsprioritäten erarbeitet. Dazu wurde der Muster-Krankenhausbegehungsbogen des LZG.NRW zu einem modularen, flexiblen Überwachungsinstrument weiterentwickelt und als webbasiertes Online-Tool zur Verfügung gestellt.

Das Tool ermöglicht einen medienbruchfreien Austausch der abzufragenden Themenkomplexe und der dazu eingetragenen Daten zwischen den Gesundheitsämtern und den durch sie betreuten medizinischen Einrichtungen. Den Gesundheitsämtern wird zudem die Möglichkeit geboten, die von ihnen betreuten Einrichtungen, deren Nutzerkreis und letztendlich auch den hausinternen Nutzerkreis selbst über das Tool zu verwalten.

Inhaltlich wurden bislang 10 Basismodule sowie eine Modulserie entwickelt und veröffentlicht. Die vorhandenen Module werden regelmäßig überarbeitet, Module zu weiteren Themenkomplexen werden entwickelt und ins System integriert.

Im Rahmen des 2020 durch Bund und Länder beschlossenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurde durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen (MAGS.NRW) das durch die Fachgruppe Infektiologie und Hygiene konzipierte Projekt "elmoK.NRW" in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierung Digitalisierung des ÖGD beantragt, welches zum Ziel hat, das Online-Tool für den mobilen Gebrauch weiter zu optimieren. Augenmerk liegt dabei insbesondere auf der Anpassung der Ansicht für die Nutzung auf mobilen Endgeräten (zum Beispiel Tablets) und der Nutzbarkeit der für die Begehung relevanten Funktionen ohne kontinuierliche Internetanbindung. Die Anwendung ist als sogenannte "Progressive Web App (PWA)" konzipiert. Mit diesen Entwicklungen soll den Nutzerinnen und Nutzern der Gesundheitsämter eine erleichterte, digital gestützte Begehung der medizinischen Einrichtungen ermöglicht werden.

Eine datenschutzrechtliche Bewertung der PWA ist immanenter Projektbestandteil.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Gesundheitsbehörden können sich für die Bereitstellung von Zugangsdaten zur Nutzung des Formularservers jederzeit an Dr. Ursula Kaspar wenden: ursula.kaspar@lzg.nrw.de.