Serviceteam LAG NRW
Telefon: 0234 91535-5555
Im Juli für das Wintersemester bzw. Januar für das Sommersemester übermittelt das LZG.NRW die Namen der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber auf den vordersten Listenplätzen und die zugeordneten Studienplätze bzw. -orte an die Stiftung für Hochschulzulassung. Zugleich informiert das LZG.NRW die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber und übersendet den unterzeichneten Vertrag.
Den endgültigen Zulassungsbescheid erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung
Wichtiger Hinweis:
Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de.
Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom LZG.NRW einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid.