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Zulassungsbescheid

Im Juli für das Wintersemester bzw. Januar für das Sommersemester übermittelt das LZG.NRW die Namen der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber auf den vordersten Listenplätzen und die zugeordneten Studienplätze bzw. -orte an die Stiftung für Hochschulzulassung. Zugleich informiert das LZG.NRW die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber und übersendet den unterzeichneten Vertrag.

Den endgültigen Zulassungsbescheid erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung

  • im August für das bevorstehende Wintersemester und
  • im Februar für das bevorstehende Sommersemester.

Wichtiger Hinweis:
Zur Erteilung des Zulassungsbescheids benötigt die Stiftung für Hochschulzulassung auch die Bewerber-ID (BID) aus dem Bewerbungsportal von hochschulstart.de.

Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom LZG.NRW einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid.

Fristen und Termine