Hauptinhaltsbereich

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Vorabquote für die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten und für die Vergabe der Studienplätze bildet das "Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen" (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen - LAG NRW) vom 29. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 802). Es regelt insbesondere die vertraglichen Verpflichtungen und die Kriterien für die Vergabe der Studienplätze.

Das Verfahren zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich auf dieser Grundlage im Einzelnen nach der "Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen" (LAG-VO Nordrhein-Westfalen - LAG-VO NRW) vom 21. Februar 2019 (GV. NRW. 2019 S. 122). Hier sind alle Details zur Antragstellung, zur Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber und zur Zuteilung der Studienplätze geregelt.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie z. B. hier:

Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen
(Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen - LAG NRW)

Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen
(LAG-VO Nordrhein-Westfalen - LAG-VO NRW)

Darlegung des öffentlichen Bedarfs im Sinne von § 3 des Landarztgesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 der Landarztverordnung
Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13. März 2024 (MBl. NRW. 2024 S. 392)

Bericht an den Landtag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen zum Landarztgesetz NRW