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Die rechtliche Grundlage für die Zulassung zum Medizinstudium im Rahmen der Vorabquote für die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Gebieten und für die Vergabe der Studienplätze bildet das "Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen" (Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen - LAG NRW) vom 29. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 802). Es regelt insbesondere die vertraglichen Verpflichtungen und die Kriterien für die Vergabe der Studienplätze.
Das Verfahren zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich auf dieser Grundlage im Einzelnen nach der "Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Nordrhein-Westfalen" (LAG-VO Nordrhein-Westfalen - LAG-VO NRW) vom 21. Februar 2019 (GV. NRW. 2024 S. 227). Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung der Landarztverordnung vom 08.04.2024 (GV. NRW. 2024 S. 227) tritt eine geänderte LAG-VO zum 31.08.2024 in Kraft. Hier sind alle Details zur Antragstellung, zur Bewertung der Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber und zur Zuteilung der Studienplätze geregelt.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie z. B. hier: