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Studienplätze

Für die Zulassung von Studierenden nach dem Landarztgesetz NRW werden jedes Jahr 7,8 % der zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an den staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen reserviert:

Sommersemester

  • Universität zu Köln
  • Universität Münster

Wintersemester

  • RWTH Aachen
  • Universität Bielefeld
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Universität Duisburg-Essen
  • Universität zu Köln
  • Universität Münster

Bei der Antragstellung können die Bewerberinnen und Bewerber Wünsche zu den bevorzugten Studienorten nennen, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Stehen an einem Studienort weniger Studienplätze zur Verfügung, als für die Erfüllung der Studienortwünsche erforderlich wären, entscheidet das Los.

Die Anzahl der jeweils zuzuteilenden Studienplätze bestimmt das zuständige Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Das LZG.NRW hat auf die Anzahl der Studienplätze keinen Einfluss.

Den endgültigen Zulassungsbescheid für die vom LZG.NRW ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung, die auch das zentrale, bundesweite Vergabeverfahren durchführt.