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Stufe 2: Auswahlgespräch

Die zweite Stufe des Auswahlverfahrens besteht aus einem standardisierten und strukturierten Auswahlgespräch. Eingeladen werden die Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf Grund ihrer Vorleistungen in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben.

Im Auswahlgespräch werden persönliche Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber überprüft, die eine Hausärztin oder ein Hausarzt - insbesondere für die Tätigkeit in unterversorgten Gebieten - nach Möglichkeit mitbringen sollte.

Die Stationen des Auswahlgesprächs werden mit Punkten bewertet. Aus den Gesamtpunktwerten ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber und der Rangplatz für jede Person.

Die endgültige Bewerberauswahl für die Zulassung richtet sich nach dem Listenplatz der Bewerberin oder des Bewerbers, der sich aus den Rangplätzen aus der Vorauswahl und dem Auswahlgespräch errechnet.