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Ärztin/Arzt im unterversorgten Gebiet

Mit der Landarztquote wird ein bestimmter Anteil der Medizinstudienplätze in NRW an geeignete Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu sein. Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Die Landarztquote dient dazu, die ärztliche Versorgung in Nordrhein-Westfalen in den Regionen zu sichern, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind. In ländlichen Regionen in Nordrhein-Westfalen ist der Mangel unter anderem an Hausärztinnen und Hausärzten bereits heute spürbar. Von 11.000 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten haben fast 60 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten. Im vergangenen Jahr sind ca. 450 Hausärztinnen und Hausärzte in den Ruhestand gegangen, im Gegenzug sind nur gut 200 neue Anerkennungen erteilt worden.

Die Landesregierung unternimmt alles dafür, um die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen langfristig zu sichern. Einer der Ansatzpunkte ist die Zulassung zum Medizinstudium. Eine weitere Maßnahme ist z. B. das "Hausärzteprogramm" des Landes (www.hausarzt.nrw.de).