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Antragsvoraussetzungen

Vor einer Antragstellung sollten Sie prüfen, ob Sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.

Für einen Studienplatz nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen können sich Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, diesen gleichgestellte Personen oder Personen mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung bewerben.

Voraussetzung für die Bewerbung auf einen Studienplatz nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen ist eine Hochschulzugangsberechtigung.

Können Bewerberinnen und Bewerber weitere Leistungen und Qualifikationen vorweisen, die in dem gesetzlich vorgesehenen Auswahlverfahren benannt sind, erhöht dies ihre Chance auf Zulassung.