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Abschließende Bewerberauswahl und Zuteilung der Studienorte

Abschließende Bewerberauswahl

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer verfügt über einen Rangplatz aus der Vorauswahl und einen Rangplatz aus dem Auswahlgespräch. Für die abschließende Bewerberauswahl wird der Mittelwert aus beiden Rangplätzen gebildet. Hieraus ergibt sich eine Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber in aufsteigender Reihenfolge. Stimmen mehrere Bewerberinnen und Bewerber in dem rechnerischen Ergebnis überein, werden die für diese Ergebnisgruppe zu nutzenden Listenplätze durch Los zugewiesen.

Beispiel


Rangplatz
Vorauswahl
Rangplatz
Auswahlgespräch
MittelwertListenplatz
Bewerberin/Bewerber B41(4+1)/2 = 2,51
Bewerberin/Bewerber I15(1+5)/2 = 32
Bewerberin/Bewerber G44(4+4)/2 = 43
Bewerberin/Bewerber A27(2+7)/2 = 4,54 oder 5
(Entscheid per Los)
Bewerberin/Bewerber C63(6+3)/2 = 4,54 oder 5
(Entscheid per Los)
Bewerberin/Bewerber E82(8+2)/2 = 56
Bewerberin/Bewerber F48(4+8)/2 = 67

 
Ziehen Bewerberinnen oder Bewerber ihren Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist zurück, rücken die nächsten Bewerberinnen oder Bewerber in der Rangfolge nach.

Zuteilung der Studienorte

Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, bei der Antragstellung Präferenzen für die möglichen Studienorte anzugeben:

Sommersemester

  • Universität zu Köln
  • Universität Münster

Wintersemester

  • RWTH Aachen
  • Universität Bielefeld
  • Ruhr-Universität Bochum
  • Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Universität Duisburg-Essen
  • Universität zu Köln
  • Universität Münster

Die Zuordnung der zu vergebenden Studienplätze erfolgt auf der Grundlage dieser Wünsche. Stehen an einem Studienort weniger Studienplätze zur Verfügung, als für die Erfüllung der Studienortwünsche erforderlich wären, entscheidet das Los. Dabei werden zunächst nur die Erstwünsche betrachtet, dann nur die Wünsche an zweiter Stelle usw.

Nehmen Bewerberinnen und Bewerber am Nachrückverfahren teil, kann eine erneute Priorisierung unter den frei gewordenen Studienorten vorgenommen werden, die nach demselben Prinzip berücksichtigt werden.