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Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer verfügt über einen Rangplatz aus der Vorauswahl und einen Rangplatz aus dem Auswahlgespräch. Für die abschließende Bewerberauswahl wird der Mittelwert aus beiden Rangplätzen gebildet. Hieraus ergibt sich eine Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber in aufsteigender Reihenfolge. Stimmen mehrere Bewerberinnen und Bewerber in dem rechnerischen Ergebnis überein, werden die für diese Ergebnisgruppe zu nutzenden Listenplätze durch Los zugewiesen.
Beispiel
Rangplatz Vorauswahl | Rangplatz Auswahlgespräch | Mittelwert | Listenplatz | |
---|---|---|---|---|
Bewerberin/Bewerber B | 4 | 1 | (4+1)/2 = 2,5 | 1 |
Bewerberin/Bewerber I | 1 | 5 | (1+5)/2 = 3 | 2 |
Bewerberin/Bewerber G | 4 | 4 | (4+4)/2 = 4 | 3 |
Bewerberin/Bewerber A | 2 | 7 | (2+7)/2 = 4,5 | 4 oder 5 (Entscheid per Los) |
Bewerberin/Bewerber C | 6 | 3 | (6+3)/2 = 4,5 | 4 oder 5 (Entscheid per Los) |
Bewerberin/Bewerber E | 8 | 2 | (8+2)/2 = 5 | 6 |
Bewerberin/Bewerber F | 4 | 8 | (4+8)/2 = 6 | 7 |
Ziehen Bewerberinnen oder Bewerber ihren Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist zurück, rücken die nächsten Bewerberinnen oder Bewerber in der Rangfolge nach.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, bei der Antragstellung Präferenzen für die möglichen Studienorte anzugeben:
Sommersemester
Wintersemester
Die Zuordnung der zu vergebenden Studienplätze erfolgt auf der Grundlage dieser Wünsche. Stehen an einem Studienort weniger Studienplätze zur Verfügung, als für die Erfüllung der Studienortwünsche erforderlich wären, entscheidet das Los. Dabei werden zunächst nur die Erstwünsche betrachtet, dann nur die Wünsche an zweiter Stelle usw.
Nehmen Bewerberinnen und Bewerber am Nachrückverfahren teil, kann eine erneute Priorisierung unter den frei gewordenen Studienorten vorgenommen werden, die nach demselben Prinzip berücksichtigt werden.