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Vertragliche Verpflichtungen

Mit der Bewerbung gehen die Bewerberinnen und Bewerber vertragliche Verpflichtungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen ein, die im Falle einer Zulassung zum Studium nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen wirksam werden.

Zu den vertraglichen Verpflichtungen gehören neben der hausärztlichen Tätigkeit die entsprechende fachärztliche Weiterbildung und eine Vertragsstrafe für den Fall, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag nicht erfüllt wird.

Innerhalb einer bestimmten Frist kann jede Bewerberin und jeder Bewerber die Bewerbung zurücknehmen und so auch von dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zurücktreten.