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Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Etwa eine Woche nach dem Versand Ihrer postalischen Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung an Ihr persönliches Postfach im Bewerberportal. Diese Nachricht besagt ausschließlich, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist, sie gibt keine Auskunft über ein etwaiges Prüfergebnis oder Ihre Zulassung.

Anschließend wird Ihre Bewerbung inhaltlich und auf Vollständigkeit geprüft. Es erfolgen die Vorauswahl und das Ranking aller Bewerberinnen und Bewerber auf Grund der Vorleistungen.

Die besten Bewerberinnen und Bewerber werden zum Auswahlgespräch eingeladen. Sie erhalten eine E-Mail, sobald Sie im Bewerberportal einsehen können, ob sie zum Auswahlgespräch zugelassen sind. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten zudem eine schriftliche Einladung mit allen notwendigen Informationen. Die Auswahlgespräche finden für das Wintersemester 2024/2025 voraussichtlich am 22. und 23. Mai 2024 statt. Ein Ersatztermin kann bei Verhinderung nicht angeboten werden.

Die Zulassungsbescheide erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung in der Regel Ende Juli für das Wintersemester bzw. Ende Januar für das Sommersemester. Die hierfür erforderlichen Daten erhält die Stiftung Mitte Juli bzw. Mitte Januar vom LZG.NRW.  Zeitgleich werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber durch das LZG.NRW über ihre erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren informiert und die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid.