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Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Eingang und Prüfung der Bewerbungsunterlagen

Nach dem Eingang Ihrer postalischen Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Nachricht besagt ausschließlich, dass Ihre Bewerbung eingegangen ist, sie gibt keine Auskunft über ein etwaiges Prüfergebnis oder Ihre Zulassung.

Anschließend wird Ihre Bewerbung geprüft und es erfolgen die Vorauswahl und das Ranking aller Bewerberinnen und Bewerber auf Basis der Vorleistungen.

Auswahlgespräch

Die besten Bewerberinnen und Bewerber werden zum Auswahlgespräch eingeladen. Sie erhalten eine E-Mail, sobald sie im Bewerberportal einsehen können, ob sie zum Auswahlgespräch zugelassen sind. Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erhalten im Anschluss eine schriftliche Einladung mit allen notwendigen organisatorischen Informationen. Das Auswahlgespräch findet für das Sommersemester 2025 voraussichtlich am 27. November 2024 in Münster statt. Ein Ersatztermin kann bei Verhinderung nicht angeboten werden.

Ergebnismitteilung und Studienort

Im Anschluss an das Auswahlgespräch erfolgt die finale Zuteilung des Listenplatzes. Die Bewerberinnen und Bewerber auf den ersten Listenplätzen erhalten im Juni für das Wintersemester und im Dezember für das Sommersemester über das Bewerberportal ein Studienplatzangebot für einen konkreten Studienort und müssen dieses aktiv annehmen. Studienplätze, die nicht angenommen werden, werden im Nachrückverfahren besetzt. Bewerberinnen und Bewerber, die sich nicht aktiv für den angebotenen Studienplatz oder für ein mögliches Nachrücken entscheiden, nehmen am weiteren Verfahren nicht teil.

Zulassungsbescheid und Immatrikulation

Die Zulassungsbescheide erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung in der Regel Ende Juli für das Wintersemester bzw. Ende Januar für das Sommersemester. Die hierfür erforderlichen Daten erhält die Stiftung Mitte Juli bzw. Mitte Januar vom LZG.NRW. Zeitgleich werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber durch das LZG.NRW über ihre erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren informiert und die nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen Ablehnungsbescheid.