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Das Auswahlverfahren nach dem Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen besteht aus mehreren Schritten:
Die Bewerbung besteht aus zwei Teilen: der Online- und der Papierbewerbung. Beide müssen dem LZG.NRW einschließlich aller erforderlichen Nachweise bis zum 31. März für das Wintersemester und bis zum 30. September für das darauffolgende Sommersemester vorliegen.
Auf Grundlage der sogenannten "Vorleistungen" (Abiturnote, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und Zeiten einer einschlägigen Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit) wird eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen: Für die Vorleistungen werden nach einem festgelegten Schema Punktwerte vergeben, aus denen sich eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber ergibt.
Die Bewerberinnen und Bewerber auf den vordersten Rangplätzen werden zum Auswahlgespräch zugelassen - in der doppelten Anzahl der zu vergebenden Studienplätze. Aus den Punktwerten, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlgespräch erreichen, wird eine zweite Rangfolge gebildet.
Der endgültige Listenplatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Auswahlgesprächs wird aus dem Mittelwert der Rangplätze aus der Vorauswahl und aus dem Auswahlgespräch errechnet.
Das LZG.NRW ordnet die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber den zu vergebenden Studienplätzen zu und berücksichtigt dabei nach Möglichkeit die örtlichen Präfenzen der Bewerberinnen und Bewerber.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Auswahlverfahren erfolgreich waren, bekommen vom LZG.NRW ein Studienplatzangebot für den zugeteilten Studienort. Wer den Platz erhalten möchte, muss dies aktiv erklären - anderenfalls erhält eine Mitbewerberin oder ein Mitbewerber auf einem nachfolgenden Listenplatz den Studienplatz.
Das LZG.NRW teilt die Liste der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber mit den zugeordneten Studienplätzen der Stiftung für Hochschulzulassung mit. Die Stiftung für Hochschulzulassung erteilt auf dieser Grundlage die Zulassungsbescheide. Nicht ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom LZG.NRW einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid.