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Die bei den Kriterien erbrachten Vorleistungen in Form von Noten, Punktwerten oder Zeiten werden jeweils in einen einheitlichen Wertebereich von 0 bis 100 umgerechnet. Wird zu einem Kriterium keine Leistung nachgewiesen, geht diese mit 0 in die Berechnung ein.
Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der gewichteten Summe der einzelnen Punktwerte. Die Abiturnote und der Test für Medizinische Studiengänge werden hierbei jeweils mit 30 %, einschlägige Berufs- und Ausbildungszeiten mit 40 % gewichtet.