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Auswahlgespräch - Bewertung

Die Bewertungen der Stationen des Auswahlgesprächs erfolgen auf einer normierten Skala. Alle Stationen fließen mit dem gleichen Gewicht in die Endbewertung ein. Der Rangplatz einer Bewerberin oder eines Bewerbers für das Auswahlgespräch richtet sich nach der erzielten Summe der Stationspunkte. Stimmen Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Gesamtpunktwert überein, wird ihnen der mittlere Rangplatz der für diese Ergebnisgruppe zu nutzenden Rangplätze zugewiesen. Nachkommastellen bleiben dabei außer Acht.

Die Bewertung erfolgt durch Jurorinnen und Juroren, die über die erforderliche, in der Regel ärztliche oder psychologische Sachkunde für die Mitwirkung verfügen. Die Berufung der Jurorinnen und Juroren erfolgt durch das LZG.NRW im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.