Serviceteam LAG NRW
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Sie können sich für die Zulassung zum Studiengang Medizin nach dem Landarztgesetz NRW bewerben, wenn Sie über eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht verfügen (Abitur).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine berufliche Qualifikation zum Hochschulzugang berechtigen:
Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht nach deutschem Recht erworben?