Serviceteam LAG NRW
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Der Nachweis weiterer Leistungen und Qualifikationen ist keine Zulassungsvoraussetzung, erhöht aber Ihre Chancen, ausgewählt zu werden. In dem Verfahren werden die folgenden weiteren Kriterien berücksichtigt:
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Der TMS gibt Auskunft über das Verständnis naturwissenschaftlicher und medizinischer Problemstellungen und findet für alle Teilnehmenden unter gleichen Bedingungen statt. Der Nachweis einer Teilnahme am TMS ist freiwillig. Die Teilnahme muss selbstständig durch die Bewerberin oder den Bewerber erfolgen.
Informationen zum Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Einschlägige Berufserfahrung und Ausbildungszeiten (max. 48 Monate)
Berufliche Tätigkeiten vermitteln praktische Erfahrungen und Kenntnisse, die als Ärztin oder als Arzt auf dem Land - insbesondere im Umgang mit Patientinnen und Patienten - dienlich sein können.
Berücksichtigt werden Ausbildungszeiten und/oder berufliche Tätigkeiten in human-, zahnmedizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Ausbildungsberufen, wenn
und
und
Es werden insgesamt maximal 48 Monate berücksichtigt. Angebrochene Monate zählen als ganze Monate. Anerkannt werden auch Ausbildungszeiten einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung oder mehrere einschlägige Berufsausbildungen.
Hinweise zu den erforderlichen Nachweisen, mit denen Sie einschlägige Berufserfahrung und Ausbildungszeiten geltend machen können, finden Sie unter Antragsunterlagen.
1Eine Ausnahme gilt für Ausbildungen als Anästhesietechnische/r oder Operationstechnische/r Assistent/in (ATA/OTA), die nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten absolviert werden oder absolviert worden sind. Die Anerkennung erfolgt im Vorgriff auf die am 14.12.2019 verabschiedete bundesrechtliche Regelung.